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Hallo liebe Kollegen,
folgender Sachverhalt/folgendes Problem tut sich mir gerade auf. Es ist eine Edelestahlrutsche (Spiel/Evekuierungsrutsche)zu bemessen. Rutschenquerschnitt in den Grenzen von 750 -1000 mm, Wandstärke Hohlrohr 2-3 mm. Das Profil ist mit räumlichen Stabwerksprogramm bemessen. Auslastung max 40% größten teils aber 10-15 %. Aus gestallterischen Gründen ist die Rutsche auf Fahnenblechen, die seitlich bzw. unten am Rutschenkörper befestigt werden sollen, gelagert. An der Auflagerung lässt sich also auch nix drehen. Erfahrungen aus anderen Projekten haben gezeigt, dass manche Prüfer durch die geringe Auslastung keinen Beulnachweis fordern. Nun habe ich allerdings einen der das Baulen nachgewiesen haben möchte. Die Möglichkeit der FEM- Berechnung ist mir bekannt. Meine Frage: Gibt es einen vereinfachten Beulnachweis für "Rohre"? oder andere Hilfsmittel. Ich denke das Problem sollte erkennbar sein. Vielen Dank MfG |
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Letzte Änderung: von nemetscheker.
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Hallo,
Vielleicht hilft das ja schon: www.diestatiker.de/statikerforum/4-stati...ulen-lastansatz.html |
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Hallo nemetscheker,
das Einzige, was mir dazu noch einfällt ist der EC3, konkret: DIN EN 1993-1-8. In Tabelle 7.3 gibt es einen Nachweis für den Anschluss Knotenblech an Rohrquerschnitt. Leider kann ich dir nicht sagen, ob du diesen Nachweis anwenden darfst, da dein Querschnitt 1. sehr dünnwandig und 2. aus Edelstahl ist. Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte. Grüße Bealdor |
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