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Aw: nachträgl. Schubbewehrung in Deckenplatte 11 Apr 2012 09:51 #40630

Hallo,

ich würde in so einem Fall versuchen, die ursprünglich als einachsig gespannte Platte als orthotrope Platte nachzuweisen, vorausgesetzt die Randbedingungen der Platte lassen das zu.
Die Platte hat ja in jedem Fall eine Querbewehrung. Die Steifigkeiten würde ich so wählen, dass die Querbewehrung gerade noch die Momente in Querrichtung aufnehmen kann.
Auch könnte man die Platte nach der Plastizitätstheorie (DIN 1045-1, 8.4) nachweisen.

Oder man erkennt auf anschauliche Art und Weise, dass 1/5 der Last in Querrichtung abgetragen werden kann,
dann braucht man nicht neu zu rechnen.

Andererseits gilt ja für solche Situationen auch die allgemein anerkannte 5%-Regel.

Mit Gruß
E.S.

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Aw: nachträgl. Schubbewehrung in Deckenplatte 11 Apr 2012 11:40 #40633

Hallo,
über die 5% Überschreitung (falls du das meinst) bin ich locker hinaus.

Orthotrope Platte ist es sicherlich nicht, sondern eine konventionelle Vollbetonplatte (keine Fertigteile), seinerzeit gerechnet als einachsig gespannte Plattenstreifen. Probleme mit der fehlenden Schubbewehrung gibt's im Bereich von vorh. Öffnungen (Lichtkuppeln).

FEM-Rechnung hatte ich im übrigen auch schon. Die liefert aber nichts, was ich für meine Zwecke verwenden könnte, da gerade im Bereich der LK-Öffnungen naturgemäß Singularitäten auftreten mit der Folge, daß rechnerisch noch mehr erforderliche Schubbewehrung ermittelt wird.

Plastizitätstheorie wär (theoretisch) noch eine Möglichkeit.

Hab jetzt mit dem o.a. ARGEBAU-Schriftstück argumentiert und den Nachweis nach DIN 1045 alt ohne Schubbewehrung erbracht. Hoffe, daß das durchgeht.

Gruß
mmue

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Aw: nachträgl. Schubbewehrung in Deckenplatte 11 Apr 2012 20:55 #40645

mmue schrieb:

Hallo,
Allerdings würde ein Nachweis nach DIN 1045-alt (also der Norm zum Zeitpunkt der Herstellung) gerade noch so ohne Schubbewehrung hinkommen. Denke daß die Konstruktion (neue Aufstockung, alte Platte mit neuen höheren Lasten) nach 'Bauen im Bestand' ARGEBAU 07.04.08 auch nach alter Norm nachgewiesen werden darf. Dann wär's zumindest mal rechtlich OK, oder?

Gruß
mmue

Bisher hatte ich keine Probleme, wenn ich etwas (nach der alten DIN erstellt) nach der alten DIN 1045 nachgewiesen habe.

Das vorhandene Bauteil hat einen Beton nach der alten Norm.
Streng genommen dürfte es nach der neuen DIN noch nicht einmal nachgewiesen werden, da der Beton nicht den Anforderungen der neuen Norm entspricht.
Oder liege ich da falsch?

Gruss Moses

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Aw: nachträgl. Schubbewehrung in Deckenplatte 13 Apr 2012 09:24 #40662

Hallo zusammen,

es gibt eine Möglichkeit, Decken nachträglich an Stützen mit Schubbewehrung zu versehen:

www.aschwanden.com/d/produkte/?sub=60

Aschwanden ist eine Schweizer Firma, die hochwertige Bewehrungstechnikprodukte herstellt. Dazu werden schräge Löcher in die Decke gebohrt und CFK Strangschlaufen vorgespannt.

Allerdings gibt es in der Schweiz keine Notwendigkeit einer bauaufsichtlichen Zulassung, damit ist also ein Einzelnachweis nötig. Lasst Euch doch von der Herstellerfirma technisch unterstützen!

Gruß, Kerstin

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Aw: nachträgl. Schubbewehrung in Deckenplatte 16 Apr 2012 09:37 #40690

  • Differentialität
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  • Beiträge: 47
Wurde der verbaute Beton denn interessehalber im Hinblick auf die Festigkeit geprüft?

Oftmals ist man von der Zusammensetzung her auf die sichere Seite gegangen und in Kombination
mit dem Dauerstandsverhalten ergibt sich eine höhere Festigkeit, die nach Prüfung
auch angesetzt werden kann.

Davon ab handhaben wir das aber im Bestand auch so, dass nach entstehungszeitlicher Norm
mit neuen Lasten gerechnet wird, wenn nichts massiv gegen den momentanigen Stand der Technik
verstößt.

VG Stephan
"Wie, sie wollen mehr Geld? Nur, weil das, was gebaut wird auch funktionieren soll??"

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Aw: nachträgl. Schubbewehrung in Deckenplatte 20 Apr 2012 07:29 #40743

www.kup-koeln.de/download/Durchs05.pdf


Nachträgliches Verstärken
einer auf Durchstanzen beanspruchten Konstruktion

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