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Hallo Kollegen,
ich soll gerade eine Art Lagerregal für 2,5t schwere Flüssiggasflaschen dimensionieren. Diese Flaschen sollen mit einem Hebezeug in das Regal gelegt werden. Meine Frage dabei ist: Beim Reinheben mit einem Kran können doch Anpralllasten aus dem Eigengewicht der Flaschen auf das Regal einwirken. Wie ermittelt man diese, setzt man da die volle Gewichtskraft oder nur einen bestimmten Prozentsatz dafür an? Hat jemand einen Idee oder ist das völlig ungeregelt? Gruß Mark |
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Hallo Mark,
die Flaschen sind das eine, aber was ist mit der Anpralllast aus Staplerbetrieb? Soweit ich mich erinnere ist hier das 5-fache des zul. Gesamtgewichts des Staplers in 1,0m? Höhe anzusetzen. Zu den Flaschen was ich nicht genau. Fallen die runter oder stossen sie gegen die Konstruktion? Die Geschwindigkeit des Vorgangs ist, denke ich, entscheident. Gruß, he |
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Es ist lange her, dass ich mal so ein Lager berechnet hatte.
Aber da sind meiner vagen Erinnerung nach auch Horizontallasten anzusetzen, wenn die gelagerten Teile in das Regal eingeschoben bzw. herausgezogen werden. Ganz dumpf spukt mir da ein Wert von 30% des Gewichts im Kopf rum (Reibungsbeiwert?). Es ist aber wirklich schon Jahre her und ich bin mir nicht sicher. Gruss Moses |
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Hallo,
ein Regal ist ein Regal. Die Bemessung ist nicht in der Baunormung geregelt. Wenn du trotzdem die Baunormung anwenden willst, kannst du wohl kaum auf genaue Angaben hoffen. Nur EC1 gibt da ein bischen Rückenwind: sinngemäß aus der Erinnerung: Im Industriebau sind Beladungs- und Entladungszustände zu erfassen. (oder so ähnlich) ![]() Und lasst bitte diesen idiotischen Lastfall mit den Gabelstapleranprall mal raus. Bevor ihr sowas postet, rechnet mal sowas und guckt euch an was da raus kommt. Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Mark,
kann Gustav sich nicht toll aufregen? Und immer diese lustigen gelben Gesichter bei seinen Ausführungen. Aber natürlich hat Gustav dahingehend Recht, daß bei den Lasten aus Stapleranprall nichts gescheites rauskommt. Daher schreibt auch jeder Aufsteller gleich Sätze wie.."ist durch geeignete Schutzmaßnahmen bla bla bla seitens des Bauherrn sicherzustellen" in die Vorbemerkungen. Kann das denn sein? Hört hier unsere Verantwortung auf, nur weil man keine Lust mehr hat (oder vielleicht keine Idden)? Schau Dir mal den EC1-1 an. Anhang B(1)könnte vielleicht ein geeigneter Ansatz sein. Auf jeden Fall solltest Du was auch immer Du machst das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abstimmen. Schöne Woche und Grüße, he |
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