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Gast
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Erstmal einmal Danke für die schnellen Antworten.
Aber anscheinend habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Also noch einmal.... Die Doppelgarage ist komplett ungedämmt. Deckenverschiebungen sind aus der thermischen Belastung möglich. Der Ringanker wurde natürlich unterhalb der Stahlbetondecke konstruktiv angeordnet. Zwischen dem Ringanker und der Stahlbetondecke wurde eine Gleitfolie eingelegt. Ein Gutachter sagt, dass ein Ringanker nicht erforderlich sei, wenn die zu erwartenden Spannungen nachgewiesen werden. Jetzt noch einmal meine Anliegen: Hat der Gutachter eventuell recht? Meiner Meinung nach muss die Mauerwerkskrone gemäß DIN 1053-1 immer mit einem Ringanker ausgebildet werden. Die DIN 1053-1 gehört zu den anerkannten Regeln der Technik. Also folgend liegt ein Mangel vor, wenn kein Ringanker unterhalb der Decke bei derartigen Konstruktionen verbaut wird. Ich hoffe, dass ich mich nun verständlicher ausgedrückt habe?! |
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Hallo Herr Lehmann,
hatte das auch in Erinnerung, daß unter Stb-Dachdecken grundsätzlich ein Ringanker zum Schutz des Mauerwerks angeordnet werden müßte. Kann das aber in der aktuellen DIN 1053 nicht finden.
Na dann mal viel Spaß beim Nachweisen. Die ungedämmte Stb-Dachdecke verändert ihre Länge infolge Temperatur und versucht die Mauerkrone mitzunehmen. Soweit mir bekannt ist aber eine Zugspannung quer zur Stoßfuge (!) überhaupt nicht aufnehmbar. Daher erübrigt sich auch die Frage nach einem Nachweis einer solchen 'zulässigen Spannung'. Wer schreibt eigentlich solchen Murks. Ich möchte den gleichen Gutachter mal sehen, wenn er bei einer Garage gleichen Typs nur ohne Stb-Ringanker die Risse im Mauerwerk wg. schiebender Dachdecke begutachten soll. Dann erklärt er das womöglich genau anders herum. Gruß mmue |
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Einfach mal so eine Gleitfolie einlegen funktioniert sowieso nicht. Da gibt es spezielle Gleitlagerelemente, aber die kann man dem privaten Garagenbauherrn kostenmäßig kaum vermitteln.
Wenn die Wand oben nicht durch die Decke gehalten wird, braucht es einen Ringanker oder man weist die Wand für die Windlasten nach. Wie groß ist die Garage eigentlich? Für einen Pkw oder sollen zwei Lkw drin stehen? |
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Hallo
darf ich mal die bescheidene Frage stellen, aus welcher Motivation ein Gutachter ein (seiner Meinung nach) zuviel eingebautes als Mangel darstellt? Er schreibt, wenn du zusätzlich etwas nachweist, kann man auf den Ringanker verzichten. Der Ringanker an sich kann doch im Bauteil keinen Mangel darstellen, da geht es ja wohl nur um die Kosten. Wie hoch sind denn die Kosten für den Ringanker?? Vermutlich genauso hoch wie deine Kosten für den zusätzlichen Nachweis, oder ![]() wo ist denn da das Problem?? Ob nun ein Ringanker wirklich erforderlich ist oder nicht, ist Geschmacksache. Die Diskussion haben wir hier im Forum jedes Jahr einmal. Ein Ergebnis konnte ich bislang noch nicht erkennen.... Andreas ..
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Hallo,
in der DIN 18530 ist das geregelt. In 4.2 steht ...."Die Dachdecke darf auf Mauerwerk oder unbewehrten Beton ..... unverschieblich aufgelagert werden...... ....Zur Vermeidung von Rissen in den Wänden ......soll...zwischen Dachdecke und Wand im allgemeinen eine Trennschicht eingelegt werden..... In 4.3 steht aber auch: Wird die Dachdecke auf den Wänden verschiebbar gelagert, so muss das obere Wandenede so ausgebildet werden, das die obere Horizontalaussteifung der Wände auch ohne Wände gewährleistet wird..... Ausschlaggebend ist hier der Begriff "verschiebbar" Was verschiebbar und unverschiebbar ist, drüber hat sich die ARGE Mauerziegel Gedanken gemacht. Googel doch mal AMZ-Bericht 4/2000 Googel doch mal nach DIN 18530 Gruß |
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Die Frage steht im Raum:
Ist generell nach DIN 1053-Teil 1 ein Rinangker bei derartigen Konstruktionen (Doppelgarage) zu verbauen. Meine Meinung nach sind die anerkannten Regeln der Technik, wozu eben die DIN 1053 gehört, nicht eingehalten, wenn kein Ringanker unterhalb der Stahlbetondecke verbaut wird. Ohne Ringanker wäre es demzufolge ein klarer Mangel, obwohl vorher die temperatur bedingten Längenänderungen rechnerisch nachgewiesen worden sind. Guckt euch mal in der DIN 1053-1 den Textlaut unter Ringanker an! |
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Letzte Änderung: von lehmannNRW.
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