Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
wo ist geregelt für welche Schnittgrößen-Kombination ( häufig, quasi-ständig, usw.) der Rissbreitennachweis zu führen ist ? Mein Problem: Stb.-Wand die evtl. durch Hochwasser belastet wird. Festgelegt wurde zul. wk=0,15 DIN 1045-1 Tab.18 und Tab.19 gelten nur für min wk=0,20 Grüsse FEM-BOY |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
infolge "abfließender Hydratation", d.h , "früher Zwang"
würde ich nach Tabellen, z.B. nach Meyer,für die horizonale Bewehrung angehen, d.h., vertikal verlaufende Risse, es sei denn, dass du für "vollen bzw. späten Zwang" deine Wand auslegen muss. Für horizontal verlaufende Risse (Längsbewehrung der Wand)infolge N+M würde ich dan ungünstigten Lastfall auswählen, d.h., in Abhängigskeit davon, wann und wie oft der Wasserdruck auftritt (hier Erddruck, falls vorhanden, nicht vergessen). Ich würde eher "häufige" Kombination bevorzugen; außerdem müsste es den Anriss(wenn die Druckkraft klein ist) immer auf der Innenseite der Wand geben (Kellerseite). Die erforderliche Druckzonenhöhe nach WU-Richtlinie muss du in jedem Fall überprüfen. Rissbreiten <0,20mm und die dazugehörigen Stahlspannungen sind im DBV-Merkblatt zufinden. Grüße, Sergej |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Sergej.
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten