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Prüfung von Typenstatiken 22 Feb 2012 19:09 #40035

Hallo zusammen,

habe da ein lustiges kleines "Gartenhaus" auf den Tisch bekommen was etwas windschief ist
und ungefähr so aussieht wie die Häuser im Hobbitland. :blush:

So, nun zu meiner Frage: Das Haus soll in Serie gehen und über Baumärkte vertrieben werden.
Das Haus braucht eigentlich keine Baugenehmigung (Abmessungen axbxh~ 2,50 x 2,50 x 3,70m).
Es soll möglichst in ganz Deutschland aufstellbar sein, d. h. es muß eine Typenstatik her.

Muß diese Typenstatik bei dieser Größe irgendwo geprüft werden??
Wo kann man üblicherweise / am besten für die Windlasten die Grenze ziehen?
Gibts da von euch Erfahrungswerte?

Für ein paar Antworten währe ich euch dankbar.

beeker

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Aw: Prüfung von Typenstatiken 22 Feb 2012 19:46 #40036

grenzen müssen sie auch bei der höhenlage ziehen, dann auf der zugspitze hats mehr schnee, als in köln...

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Aw: Prüfung von Typenstatiken 22 Feb 2012 20:30 #40038

Hallo :)

Das ist doch ganz klar. Wenn ein Bauantrag erforderlich ist muß doch jemand ganz exakt für dieses BV die Bescheinigung für die Erstellung der Statik unterschreiben.
Also jedesmal neu...mit Angabe Bauherr, Baugrundstück, usw.

Wer unterschreibt diese Bescheinigung bei einer "typgeprüften Statik"?

Daran wird es wohl scheitern....sofern ein BA erforderlich ist.

Windlastzone 4 mit Küstennähe und Schnee mit Norddeutscher Tiefebene, mit Hochlagen, Sonderfällen etc.

Und was ist wenn das Häuschen an eine bestehende Bebauung gesetzt wird? Dann kömmen auch noch Schneeanhäufungen dazu.

Viel Spaß wünscht

Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Aw: Prüfung von Typenstatiken 22 Feb 2012 20:48 #40045

Hallo,

zunächst solltest du dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, bevor du den Auftrag annimmst. Um wieviele Häuser geht es? Wieviele Jahre läuft die Sache? Gibt es für dich eine Ausstiegsmöglichkeit oder läuft die Produktion (und damit deine Verantwortung) so lange der Hersteller das will? Übernimmt deine Versicherung Serienschäden? Wenn du einen Fehler machst oder irgendwas nicht bedacht hast, bist du womöglich ruiniert.

Außerdem: Soweit ich weiß gibt es eine Typenstatik nur von einem Landesprüfamt für Baustatik, nicht von einem Aufsteller. Vielleicht weiß da jemand mehr.

Habe vor vielen Jahren mal Statik für eine Holzfirma gemacht, die industriell Holzhäuser und Carports herstellte. Verkäufer in Baumärkten kopierten einfach die Blätter. Jahre nachdem die Zusammenarbeit endete, geisterten meine statischen Berechnungen noch für solche und ähnliche Bauten durch Bauämter, wobei die Unterlagen auch für selbst geplante Eigenbauten verwendet wurde. Klappte prima, prüfte ja keiner mehr, ob die Statik auch zum Entwurfsplan paßte.

Zitat: Wer unterschreibt diese Bescheinigung bei einer "typgeprüften Statik"? Daran wird es wohl scheitern....sofern ein BA erforderlich ist. An einer fehlenden Original-Unterschrift scheiterte damals nix. War eh schon alles x-mal kopiert.

Fazit: Laß es lieber.

Gruß
mmue

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Aw: Prüfung von Typenstatiken 22 Feb 2012 21:03 #40047

Hallo Mmue,

das ist so nicht richtig.

Du als Aufsteller kannst eine Statik erstellen und diese für eine Typenprüfung bei den von dir genannten Landesämtern zur Prüfung einreichen. Dann ist deine Statik TYPGEPRÜFT.

Dann ist eine erneute Prüfung durch einen örtlichen Sachbearbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfing nicht mehr erforderlich.
Der Entwurfsverfasser/Architekt haftet dann dafür, das die Statik auch zum Bauwerk passt. :)

Blos den Zettel für die untere Bauaufsicht, den muß ja trotzdem noch jemand unterschreiben. Vielleicht gab es den damals bei dir ja noch nicht.

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Prüfung von Typenstatiken 23 Feb 2012 10:42 #40061

Hallo Gustav,

Zitat: Blos den Zettel für die untere Bauaufsicht, den muß ja trotzdem noch jemand unterschreiben. Vielleicht gab es den damals bei dir ja noch nicht.

Es gab eine Bescheinigung zwecks Prüffreistellung (allgemein und ohne Angabe von Bauvorhaben, Bauort, etc.), die von den betreffenden Leuten einfach gleich mit kopiert wurde. Manche auf den Bauämtern waren heilfroh, daß für solch einfache Bauten eine vollständige (!) Statik samt Freistellung vorgelegt wurde, wo sie doch sonst dahinterher schrieben und seitens der Antragsteller meistens auf hoffnungsloses Unverständnis stießen. Mein Name war gelegentlich als Entwurfsverfasser mit eingetragen, da kam der Fall schnell vom Tisch, und es störte auch nicht, daß meine Unterschrift als Entwurfsverfasser fehlte.

Gruß
mmue

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