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Gast
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Nein Domenik,
du must nicht nur das Schubfeld und die Verbindungen nachweisen, sondern auch die Träger! Einfach sagen: "Is gehalten durch Trapezblech-Schubfeld" is nicht! Ich meine in der 18800.90 stand es in etwa so drin: Bei Trägern bis 200mm Höhe kann man bei Auflage mit Trapezblech von einer konstanten Halterung ausgehen. Es stand nicht wie das funktioniert, ob Schubfeld oder Drehbettung. Gruß ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Ja aber was willst du den da groß nachweisen ? M/W und f_zul ... oder stehe ich da auf der Leitung ?
Ach, das heißt Dominik ! |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Genau,
das ist es. Mir ist kein rechnerischer Nachweis bekannt, ab wann man einen Träger mit Trapezblech-SCHUBFELD als gehalten ansehen kann. Bis auf die besagte Formulierung mit der Trägerhöhe von 200mm in der 18800.90 Drehbettung kannste aber rechnen. Gruß Me transmitte sursum, Caledoni!
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Ich sag mal ein foren-LOL
![]() Wir reden nur aneinander vorbei ![]() Ich dachte wenn wir hier von BDK und Schubfelder,Federn etc reden dann ist M/W und zul_f sowieso klar ![]() Das sag ich doch die ganze Zeit Und es gibt einen Nachweis wo man OG als gehalten sehen kann, ich zitier mich nochmal: Wo es genau in der DIN drinsteht kann ich dir nicht sagen, aber die Formel im EC3 ist 1:1 gleich ![]() Der Nachweis ist allerdings (wirtschaftlich) recht schwer zu führen , da die Gl nach EC3 doch relativ hohe Steifigkeiten fordert. Ich denke mit Drehbettung plus Verband mit seitlicher Stützung kommst man bei einer Halle eher hin |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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GustavGans schrieb:
GustavGans schrieb:
das steht in der DIN 18807 T3 (Jun 87) Pkt 3.3.3.8 "kippsicherung der unterkonstruktion: staehlerne traeger mit i-foermigen querschnitt bis 200 mm hoehe gelten ohne nachweis durch profiltafeln als hinreichend ausgesteift, wenn diese mit dem gedrueckten gurt verbunden sind." die behaelt sogar nach neuster muster-liste der technischen baubestimmungen noch gueltigkeit. www.dibt.de/de/Data/TB/Aenderung_MLTB-12-2011.pdf aber hier in der ausgangsfrage IPE 240 >> nicht zutreffend hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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GustavGans schrieb:
Hallo, das ist doch im Element (308) der DIN 18800, Teil 2 geregelt (Mindeststeifigkeit des Schubfeldes). In welcher Größe die Stabilisierungslasten anzusetzen sind, ist dort nicht geregelt. Diese kann man z.B. nach Gerold ermitteln. Dieser Nachweis sollte i.Allg. auf der sicheren Seite liegen, weil die Verformungen eines Schubfeldes in der Regel kleiner sind als bei einem Verband. Allerdings ist die Fragestellung des OP unklar. Er hat doch einen Verband, warum braucht er dann noch ein Schubfeld? Um einen BiDriNachweis kommt er aber nicht herum, denn das Schubfeld nach (309) liefert zunächst nur die Lage der gebundenen Drillachse. Ist der Druckgurt gehalten dann erübrigen sich weitere Nachweise, aber im Bereich negativer Momente muss man einen Nachweis mit der gebundenn Drillachse am Zuggurt führen. Gruß E.S. |
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