Willkommen,
Gast
|
|
Hallo liebe Kollegen,
ich habe mal eine Verständnisfrage zu Mauerwerk. Angenommen ich habe ein Bauwerk wie ein Schuhkarton, unten Sohle, umlaufend Mauerwerk, oben eine StB-Decke. Dann habe ich (wenn sich die Maße in einen gewissen Rahmen befinden) 4-seitig gehaltene Wände (links, rechts, unten oben). Wenn ich jetzt den Deckel wegnehme (Keine StB-Decke) habe ich denn 3-seitig gehaltenes Mauerwerk (link, rechts, unten)? Und wenn ich statt der Decke eine Ringbalken betonierte, ist es denn wieder 4-seitig, obwohl ich keine Auflast durch eine Decke habe? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen Otti1701 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
otti1701 schrieb:
Nein. Die Halterung oben muss immer vorhanden sein, es sei denn man kann die Wand als 3-seitig gelagerte Platte nachweisen. 3- oder 4-seitig gehalten bezieht sich bei Wänden auf die Halterung der Seiten. Dann ist die Wand oben federnd gehalten. Falls ein Stabilitätsnachweis erforderlich ist, muss man dann 2 Knickfälle (Eigenformen) unterscheiden und erforderlichenfalls nachweisen: a) Knicken der Wand als 3- oder 4-seitig gelagertes System, b) Setliches Ausweichen der Feder, d.h. der Ringbalken braucht eine gewisse Mindestfedersteifigkeit. Gruß E.S. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Danke für die schnelle Antwort.
Otti1701 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten