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Schneelastzone 3 und "Norddt. Tiefebene" 30 Jan 2012 16:09 #39632

Hallo Kollegen,

bei Anwendung des aktuellen Excel-Blättchens vom DIBt "Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen" (Stand: Nov. 2011, www.dibt.de/de/aktuelles_technische_baubestimmungen.html) fiel mir auf, das sich sämtliche Landkreise in Meck-Pomm, welche sich in der SLZ 3 befinden, nicht mehr in der sog. "Norddt. Tiefebene" befinden. Vorausgesetzt ich interpretiere das inzwischen recht unübersichtliche Blatt für Meck-Pomm richtig. Dazu habe ich mir die Musterliste der techn. Baubestimmungen genommen. In Anlage 1.1/2, Absatz 2 ist weiterhin zu lesen: "Zu Abschnitt 4.1 (Norddeutwsches Tiefland): In Gemeinden, die in der Tabelle "Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen" mit Fußnote ... gekennzeichnet sind oder nach Landesrecht, ist für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit si=2,3*μi*sk anzunehmen."

Sehe ich das richtig, das ich bei BV's, welche in der SLZ 3 und im norddt. Tiefland liegen, NICHT mit 2,3*μ*sk rechnen muß?


Beste Grüße und besten Dank für eindeutige Aufklärung,
Mitch

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Aw: Schneelastzone 3 und "Norddt. Tiefebene" 31 Jan 2012 06:47 #39644

Hallo Mitch,

die Berücksichtigung des Norddeutschen Tieflandes mit 2,3*μ*sk galt schon immer nur für die Schneelastzonen 1 und 2. Ich habe noch eine alte Tabelle hier und da steht ausdrücklich

"Für Standorte der Schneelastzonen 1 und 2 in der Norddeutschen Tiefebene ist zusätzlich zu prüfen, ob sie sich im Sinne von DIN 1055-5, Abschnitt 4.1 befinden.
Für diese Standorte ist in der Fußnote "Nordd.Tiefld." angegeben und der Nachweis für den 2,3fachen Wert der charakteristischenS chneelast als außergewöhnlicher Lastfall nach DIN 1055-100 zu führen."

Allerdings muss ich zugeben, dass die Fußnote auch bei SLZ 3 stand und das kann schon etwas verwirrend sein.


Grüße

Bealdor

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