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Gast
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Hallo
muss bei der Übergreifung Beton zwischen den überlappenden Stäben sein oder dürfen die auch direkt aufeinander liegen? Ich habe nämlich nur eine Obergrenze des Abstandes von 4 ds gefunden. Macht für mich aber irgendwie keinen Sinn, da müsste es doch eigentlich auch ein Mindestabstand geben, da sonst evtl. gar kein Beton zwischen die Stäbe passt und sich somit keine Druckstreben ausbilden können. Gilt dann evtl. als Untergrenze die allgemeine Abstandsregel von 2 cm bzw. ds? |
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Hallo,
nach DIN 1045 Bild 57 sollte der lichte Abstand <= 4ds sein ... somit kann dieser Abstand auch zu "0" (NULL) gehen. nur bei einem Abstand > 4ds sind zusätzliche Maßnahmen (12.8.2 (2) erforderlich |
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ist ja in der Praxis auch kaum anders möglich.
bei Matten wird das besonders deutlich... ..
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Hallo,
der praktische Mindestabstand ist 1 ds, wenn die Eisen nebeneinander zu liegen kommen / wenn geflochten wird oder geschweißt zwecks Lage- sicherung. Gruss W.E. |
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hallo
Bild 57 meint den "Lichten" Abstand!! Und der geht dann gegen "0" oder ?? ..
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Also wie bereits geschrieben kann ich mir nicht vorstellen, dass der Abstand gegen Null gehen darf. Denn angenommen die Kraftübertragung würde funktionieren wenn die Stäbe direkt aufeinander liegen und sich die Rippen direkt berühren, was wäre dann wenn nur 1mm Abstand zwischen den Stäben ist - es könnte weder direkt die Kraft von Rippe zu Rippe übertragen werden, noch über Betondruckstreben, da bei einem so kleinen Abstand kein Beton mehr dazwischenpasst.
Und bei Matten müsste doch automatisch ein gewisser Abstand durch die Querstäne gegeben sein oder? |
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