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Aw: Verkehrslast Fluchttreppe 01 Dez 2011 08:30 #38829

Hallo!
Der NaBau hat in seiner Auslegung zur DIN 1055-3 dazu Stellung bezogen (Die Butzlast auf der Treppe richtet sich demnach immer nach der zugehörigen Nutzlastkategorie...):

"Treppen und Treppenpodeste der Kategorien
A und B1 sind mit 3,0 kN/m² zu rechnen (Kategorie
T1), auch wenn sie Teil der Rettungswege
sind.Treppen und Treppenpodeste der Kategorien
B2 bis E sind mit 5,0 kN/m² zu rechnen. Der
Nachsatz „B2 bis E1 sowie alle Treppen, die
als Fluchtwege dienen“, ist nur für die Kategorien
B2 bis E zu verstehen und nicht auf die
Kategorien A und B1 auszudehnen.
Horizontale Nutzlasten infolge von Personen
auf Brüstungen, Geländer und andere Konstruktionen
für Treppen- und Treppenpodeste
der Kategorien A und B1 sind mit 0,5 kN/m
nach DIN 1055-3, 3/2006, Tab. 7, Zeile 1,
einzuordnen, auch wenn sie Teil der Rettungswege
sind.Treppen- und Treppenpodeste der Kategorien
B2 bis E sind mit 1,0 kN/m horizontaler Nutzlast
nach DIN 1055-3, 3/2006, Tabelle 7, Zeile
2, zu rechnen, mit Ausnahme von Treppen
und Treppenpodeste, die sich in Gebäuden
der Kategorien C5 und E3 befinden.
Der Nachsatz "…sowie alle Treppen, die als
Fluchtweg dienen" ist nur für die Kategorien
B2 bis E zu verstehen und nicht auf die Kategorien
A und B1 auszudehnen."

Gruß McBerg

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