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Hallo und guten Morgen,
ja, Treppe die gleichzeitig Fluchtweg ist, immer q = 5,0 kN/m² einen schönen Sonntag wünscht galapeter97 |
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NEIN Fluchtreppen müssen nicht immer mit 5,0 kN/m2 bemessen werden!
Kommentare zur DIN 1055 ud 4102 lesen ![]() |
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@ Baumann,
vielen Dank für die Info, die 4102 habe ich dahingehend nicht gelesen, nur meinen Schneider 17. schon etwas älter.... galapeter97 |
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sorry, aber wo genau steht denn was in der 4102 dazu ?
kann ich nicht finden. Kannst Du dazu noch eine Angabe machen? Danke Slarti |
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Huhu.....
neulich im Seminar für Lastannahmen nach EC: Z. B. Treppen (auch Fluchttreppen) in Einfamilienwohnhäusern natürlich NICHT p=5,00kN/m² Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo!
Der NaBau hat in seiner Auslegung zur DIN 1055-3 dazu Stellung bezogen (Die Butzlast auf der Treppe richtet sich demnach immer nach der zugehörigen Nutzlastkategorie...): "Treppen und Treppenpodeste der Kategorien A und B1 sind mit 3,0 kN/m² zu rechnen (Kategorie T1), auch wenn sie Teil der Rettungswege sind.Treppen und Treppenpodeste der Kategorien B2 bis E sind mit 5,0 kN/m² zu rechnen. Der Nachsatz „B2 bis E1 sowie alle Treppen, die als Fluchtwege dienen“, ist nur für die Kategorien B2 bis E zu verstehen und nicht auf die Kategorien A und B1 auszudehnen. Horizontale Nutzlasten infolge von Personen auf Brüstungen, Geländer und andere Konstruktionen für Treppen- und Treppenpodeste der Kategorien A und B1 sind mit 0,5 kN/m nach DIN 1055-3, 3/2006, Tab. 7, Zeile 1, einzuordnen, auch wenn sie Teil der Rettungswege sind.Treppen- und Treppenpodeste der Kategorien B2 bis E sind mit 1,0 kN/m horizontaler Nutzlast nach DIN 1055-3, 3/2006, Tabelle 7, Zeile 2, zu rechnen, mit Ausnahme von Treppen und Treppenpodeste, die sich in Gebäuden der Kategorien C5 und E3 befinden. Der Nachsatz "…sowie alle Treppen, die als Fluchtweg dienen" ist nur für die Kategorien B2 bis E zu verstehen und nicht auf die Kategorien A und B1 auszudehnen." Gruß McBerg |
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