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Liebe Kollegen,
ich habe eine Statik für ein Gebäude in Holztafelbauweise erstellt (Kellergeschoss Stahlbeton, darauf 2 Geschosse Holzbau), das Gebäude steht in der Erdbebenzone 1. Die Problematik des Bauwerkes ist, das es keine durchgehenden Wandscheiben von oben bis unten gibt, da entweder die Wände nicht übereinanderstehen oder die Wandscheiben mit großen raumhohen Fenstern versehen sind. Änderungen sind aufgrund vilefältiger Sachzwänge nur begrenzt möglich. Hier muss sich (wie so oft) der Statiker mit den Vorgaben des Architekten arrangieren. Das die Aussteifung des Gebäudes bei nicht übereinander stehenden Tragwänden nicht einfach ist, dieser Problematik war ich mir bewusst. Mein Aussteifungskonzept mit Nachweisen der Erdbebenbelastung sah daher folgendermaßen aus: - Dach und Wände OG verteilen horizontale Lasten auf die Deckenscheibe über EG - Wände EG nehmen Last aus der Deckenscheibe plus ihren Anteil horizontaler Last auf und leiten in die Kellerdecke ein. Nach DIN 4149 ist die Regelmäßigkeit und Grundriss und Aufriss nicht gegeben, aber da in meinen Augen ausreichend Wandscheiben vorhanden sind sowie eine massive Holzdecke in Brettstapelbauweise habe ich mit dem vereinfachten Verfahren nach DIN gerechnet. Was folgt ist ein totaler Verriß durch den Sachbearbeiter des Prüfers "... statische Berechnung nicht standsicher ..." (Gespräch mit dem Prüfer ist anberaumt). Die Deckenscheibe darf nach seiner Aussage nicht für die Lastverteilung der Erdbebenlast verwendet werden, die Wandscheiben müssen ohne Unterbrechung von der Gründung bis oben durchlaufen. D.h. ein Ansatz wie bei Windlast und von mir hier nach meinem Ingenieurverstand auch für Erdbeben verwendet ist hier nicht zulässig. Warum verhalten sich aber horizontale Lasten aus Erdbeben jetzt anders als horizontale Windlasten? Weil es solch einen Nebensatz in der DIN 4149 gibt? Im Hinterkopf habe ich noch die Aussage aus meinen Studienzeiten, das gerade Holztafelbauweise im Fall von Erdbeben positiv zu bewerten ist. Nur finde ich in meinen Unterlagen nichts konkretes mehr. Hat jemand hierzu passende Unterlagen oder Verweise oder gar selber ein Gebäude mit vergleichbarer Problematik gerechnet? (Jede Argumentationshilfe ist mir willkommen.) Dank und Grüße Thomas |
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Letzte Änderung: von tjung.
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www.ikbaunrw.de/Broschuere-Erdbebensicherheit.663.0.html
ich hätte dies geprüft. voraussetzung ist natürlich ein durchgängiges nachweiskonzept mit anschlüssen etc. |
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Also, die Broschüre aus dem zuvor genannten Link ist die einzige -und daher auch die beste- die es derzeit für den Holzhausbau hinsichtlich Erdbeben gibt.
Die einschlägigen Bücher behandeln nur Beton ggf noch Stahl, und das ist was ganz anderes. Holzbau ist selbstverständlich die beste Bauweise für Erdbeben. Den Verhaltensbeiwert kannst die zB auf 4 setzen, wenn Du möglichst wenige Nägel in die Platten einschlägst. Die EB-Last wird als Einzellast in Höhe der jeweiligen Decken angenommen. Die Wände nehmen die verteilte Last auf. Windlasten werden nicht berücksichtigt. Ggf noch Imperfektionen. Bei den Decken bin ich mir nicht sicher, ob Brettstapel dafür so geeignet sind. Vielleicht hilft dem Prüfer eine ordentlich aufgebrachte OSB-Platte. Bitte prüfe, ob die Windlast größer ist als die EB-Lasten, dann benötigst Du gar keinen EB-Nachweis. Gruss Jens |
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So wie du gemacht hast ist es die Vorgangsweise eines Statikers
Ich sage explizit Statik, Statik ist NICHT Dynamik. Es ist streng dynamisch gesehen falsch weil: Das Modell das hinter dem Vereinfachten Verfahren steckt eben davon ausgeht, das die Wandscheiben von oben bis unten durchgehen. Diese sind und global gesehen nichts aderes als ein unten (im KG / BP) eingespannter Stab. Darauf wird die Eigenfrequenzberechnung bezogen, und in weiterer Folge die Ermittlung der Ersatzkräfte. Das in der Praxis aus architektonischen Gründen fast nie die Wände bis zur Gründung/KG durchlaufen ist leider die Realität. Meiner persönlichen Meinung nach ist, aber diese Vereinfachung die du gewählt hast in der Praxis aber in Schwachbebengebieten für uns Planer in Ordnung obwohl mechanisch gesehen falsch. Was die Deckenscheiben angeht, denke ich hat der PI nicht recht. Was die Voraussetzungen für den Vereinfachten Nachweis angeht sehr wohl. Man könnte natürlich streiten, aber ohne Grundrisse kaum möglich. Streng genommen, wäre dann ein Multimodales Antwortspektrenverfahren anzuwenden. Aber bei den relativ kleinen Lasten im Holzbau, und dazu einem relativ hohen Verhaltensbeiwert von Holz (weiß jetzt nicht auswendig was in der DIN steht) dürften viel kleinere Kräfte rauskommen, als mit dem Ersatzkraftverfahren. Grüsse Dominik |
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