ich meint zu wissen , dass unbedingt die mannlast aus kopfsprung von der anliegenden fensterbrüstung als aussergewöhnliche lasteinwirkung zu berücksichtigen sei , eventuell überlagerung mit aufprall....................
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen
hallo,
das ist alles Schnee von gestern. Der außergewöhnliche Fall ist unter Fachleuten und im Ausschuss umstritten und wird zum Beispiel auch nicht in den NA zu EN 1991 übernommen. Es wird von führenden Ausschussmitgliedern empfohlen nach EN 1991 NA vorzugehen.
gruß dvog