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Rahmen 25 Okt 2011 05:18 #38315

Hallo,

ich habe zwei in ein Fundament eingespannte Stahlbetonstützen, die über einen Binder am Kopf miteinander verbunden sind.

Darf ich die Kräfte aus Rahmenwirkung im Zustand I (ohne TH. II. Ordnung, Kriechen u. Schwinden) berechnen und dann in einem Stützenprogramm die Einzelstütze nachweisen ?

Danke für Anregungen

Frank

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Aw: Rahmen 25 Okt 2011 10:07 #38316

Hallo,

wenn der Riegel gelenkig auf den Stützen liegt und die Stützenlasten annähernd gleich sind, dann ja (Knicklänge sk=2*h).
Sind die Stützenlasten nicht gleich, dann führt eine getrennte Bemessung bei der Stütze mit der höheren Normalkraft zu einer Überbemessung, die andere Stütze ist unterbemessen.
Deshalb muss man (wenn man nicht konstruktiv beide Stützen wie die am stärksten beanspruchte ausbilden will) die Knicklängen der Stützen am Gesamtsystem ermitteln. Die Knicklänge der Stütze mit dem größeren N wird kleiner als 2*h, für die andere Stütze ist die Knicklänge dann größer als 2*h.

Gruß
E.S.

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Aw: Rahmen 25 Okt 2011 11:45 #38320

Aber die unterschiedlichen Steifigkeiten und Belastungen gehen doch über die Rahmenberechnung in die Berechnung mit ein.

Ich bekomme dann doch eine Längskraft in den Riegel, die ich auch in meinem Stützenprogramm mit eingebe.

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Aw: Rahmen 25 Okt 2011 12:17 #38322

Es geht doch um den Zuwachs der Schnittgr. nach Th.II.O.
Dieser Nachweis kann als KNSW geführt werden, wenn die Knicklängen bekannt sind. Sind die Abmessungen, Höhen 'und N-Kräfte' der Stützen gleich, dann sind die Knicklängen gleich, sonst nicht.

Gruß
E.S.

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Aw: Rahmen 26 Okt 2011 15:30 #38334

hallo,
natürlich kann der Nachweis so geführt werden. Die Knicklänge einer 100% eingespannten Kragstütze ist immer 2h unabhängig von der Größe der Normalkraft. Berücksichtigt man die Koppelung durch den Riegel, so ergibt sich immer eine Knicklänge von <2h.
Die Einspannung im Fundament ist jedoch nie 100%. Hier sollten die Fundamentabmessungen und die Bodensteifigkeit berücksichtigt werden (wird in der Praxis oft vergessen). Es stellt sich dann eine Knicklänge von 2.1h bis 2.2h ein. Dies würde ich bei der Stützenberechnung berücksichtigen.
gruß dvog

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Aw: Rahmen 27 Okt 2011 08:37 #38337

dvog schrieb:

... Berücksichtigt man die Koppelung durch den Riegel, so ergibt sich immer eine Knicklänge von <2h.

<2h ??
Nicht wenn der Riegel gelenkig angeschlossen ist, dann gilt das oben schon gesagte.
Gruß
E.S.

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