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Guten Morgen Fachwelt..
.. ich hätte da mal eine Frage. Situation: Ein Architekt plant ein sehr individuelles EFH. Es birgt diverse statische Unannehmlichkeiten. Nichts steht übereinanders. Außenwände über weite Bereiche nicht vorhanden -> große Kraglängen mit wiederum großen Lasten aus den Geschossen darüber, Durchstanzen nach oben und unten... alles was man nicht braucht. In der Summe addieren sich diese Problemzonen derart, dass ich allählich zu der Überzeugung komme, dass es nicht sinnvoll ist diese Planung so rechnerisch durchzuziehen. Wie sagt man so schön .. "kalte Füße" Der Architekt zeigt mir ähnliche Bauvorhaben von anderen Statikern, wo man die ungedämmte Außenbrüstung tragend benutzt hat mit vollständiger thermischer Trennung. Kann ja alles sein, nur ein Blick in einen Bewehrungsplan zeigte mir, dass bei 15cm Brüstungsstärke nur 1cm Betondeckung angesetzt wurde... in der freien Witterung. Nun ja, nicht meine Sache, aber auch kein Beispiel für mich. Frage also.. Wie verhält es sich, wenn ich sage "ich will nicht mehr". Baut, aber ohne mich. Meinswegen auch kein Geld. Habe ich halt ein paar Tage in den Sand gesetzt. Aber immer noch besser als in eine noch unangenehmere Situation zu laufen. Mein Hintergedanke.. was wäre, wenn ein anderer Statiker das durchzieht und Architekt + Bauherren nachher zu mir kommen und sagen "siehste, geht doch.. was machen wir mit dem Zeitverlust?" Nicht das derzeit schlechte Stimmung ist, keineswegs, aber ich frage mal im Vorwege. Bauherr + Architekt machen jedenfalls nicht den Eindruck, als würde sie von ihrer Siemens-Luftankerplanung nennenswert abrücken wollen. |
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Hallo DeO,
ich weis ja nicht wo du zuhause bist, aber in Hessen hört sich die beschriebene Bauart schwer nach Prüfung durch einen Sachverständigen (Prüfingenieur) an. Falls du auf weiter machen sollst wäre dies sicher eine Möglichkeit, durch die "Prüferhilfe", das Projekt so zu bearbeiten das es Hand und Fuß bekommt. Wenn der Architekt bereits Projekte dieser Art hatte und diese mit anderen Kollegen bearbeiten konnte, ohne Prüfingenieur, findet er diese Kollegen mit Sicherheit ![]() Gruß Stefan |
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Nee, Hessen ist das nicht. Bauvorhaben dieser Art sind bei uns prüffreigestellt und ein Prüfer ist weit und breit nicht in Sicht. Ich habe schon daran gedacht darauf zu drängen, dass ein Prüfer zivilrechtlich hinzugezogen wird, auf Kosten des Bauherren natürlich. Nur daran wird sicherlich bauseits kein Interesse bestehen.
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Hallo und guten Morgen,
eine Unterscheidung in der Statik, ob "mit PI" oder "ohne PI" darf es nicht geben, auch sollte man sich nicht von unqualifizierten Beteiligten reinreden lassen, massgebend kann nur das sein, was sich aus einer nach den Vorschriften erstellten, sachgerechten Statischen Berechnung ergibt. Nicht verbiegen lassen!! Rückgrat zeigen!! Verlorene Zeit, naja, aber immer noch weniger schlimm als "Mitmachen" .... meint galapeter97 |
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Moin,
auf alle Fälle nein sagen, wenn es nicht vertretbar ist. Bedenken erklären und trotzdem weitermachen geht meines Erachtens nicht. Allerdings: oft liegt schon die unterschriebene Sachverständigenerklärung vor. Und je nach Bundesland wird dort bestätigt, dass die bautechnischen Nachweise ... erbracht worden sind. Der erforderliche Rücktritt von dieser Sachverständigenerklärung kann (kann nicht muss) zu einem Bußgeld beim Bauamt führen. Weil unwahrheitsgemäß erklärt, schließlich liegt die Statik ja noch nicht vor. Wichtig ist, dass es eine neue Erklärung eines Sachverständigen (vom Entwurfsverfasser benannt) gibt. Zumindest in Niedersachsen. Wenn der das so in die Wege leitet, kann er wohl kaum später wegen Zeitverzögerung nerven. Oder was meinen die JuristInnen unter uns? |
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Hallo DeO,
sollte in Euren Bundesland auch der Kriterienkatalog zu Beurteilung für PI massgebend sein, hört sich das BV schwer nach PI an. Da Punkt 4, 5 und 6 nicht erfüllt werden. Meine Meinung zu Konstruktionen: Es ist fast alles machbar, doch man muss es Vertreten können und es ist eine Sache des Geldes. Sachen die ich nicht vertreten kann (so wie 15cm tragende Brüstung im freien), würde ich auf ein statisch erforderliches Maß erhöhen. Sprich weitermachen: den Architekten die statischen Veränderungen mitteilen und gut. Bei solchen Berechnungen stehts Normenkonform bleiben. Sollte keine Einigung zu den Veränderungen zustande kommen, wird sich der Architekt eh nach jemand anderen umsehen müssen. Gruß Nicky |
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