|
Willkommen,
Gast
|
|
|
|
|
hallo, war schon vor 2008 durch die Auslegungen so geregelt und ist deshalb 2008 in die Norm übernommen worden. Im EC2 wird es auch im NA genauso geregelt.
Gruß dvog |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
"Bei Gründungsbauteilen und erddruckbeIasteten Wänden aus Stahlbeton darf auf die Mindestbewehrung nach Absatz (1)
verzichtet werden, wenn das duktile Bauteilverhalten durch Umlagerung des Sohldrucks bzw. des Erddrucks sichergestellt werden kann. Dies ist in der Regel bei Gründungsbauteilen zu erwarten. Dabei müssen die Schnittgrößen für äußere Lasten nach 5.4 ermittelt sowie die Grenzzustände der Tragfähigkeit nach Abschnitt 6 und der Gebrauchstauglichkeit nach Abschnitt 7 nachgewiesen werden. Der Verzicht auf Mindestbewehrung ist im Rahmen der Tragwerksplanung zu begründen. Bei schwierigen Baugrundbedingungen oder komplizierten Gründungen ist nachzuweisen, dass ein duktiles Bauteilverhalten auch ohne entsprechende Mindestbewehrung durch die Boden-Bauwerk-Interaktion sichergestellt ist." Welche genaue Bedeutung hat dieser Abschnitt? Was ist mit der Sicherstellung für die Umlagerung des Sohldrucks bzw. Erddrucks beim EC gemeint? |
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Schmerlerstraßer 36 - D-90768 Fürth
Telefon: 0171 / 935 57 50 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten