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Aw: Mindestbewehrung von Fundamenten 23 Sep 2011 15:46 #37985

hallo, war schon vor 2008 durch die Auslegungen so geregelt und ist deshalb 2008 in die Norm übernommen worden. Im EC2 wird es auch im NA genauso geregelt.
Gruß dvog

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Aw: Mindestbewehrung von Fundamenten 21 Jul 2025 06:32 #84590

"Bei Gründungsbauteilen und erddruckbeIasteten Wänden aus Stahlbeton darf auf die Mindestbewehrung nach Absatz (1) 
verzichtet werden, wenn das duktile Bauteilverhalten durch Umlagerung des Sohldrucks bzw. des Erddrucks sichergestellt 
werden kann. Dies ist in der Regel bei Gründungsbauteilen zu erwarten. Dabei müssen die Schnittgrößen für äußere 
Lasten nach 5.4 ermittelt sowie die Grenzzustände der Tragfähigkeit nach Abschnitt 6 und der Gebrauchstauglichkeit 
nach Abschnitt 7 nachgewiesen werden. 
Der Verzicht auf Mindestbewehrung ist im Rahmen der Tragwerksplanung zu begründen. Bei schwierigen 
Baugrundbedingungen oder komplizierten Gründungen ist nachzuweisen, dass ein duktiles Bauteilverhalten auch ohne 
entsprechende Mindestbewehrung durch die Boden-Bauwerk-Interaktion sichergestellt ist."

Welche genaue Bedeutung hat dieser Abschnitt? Was ist mit der Sicherstellung für die Umlagerung des Sohldrucks bzw. Erddrucks beim EC gemeint?

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