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Aw: Schneeanhäufung an Dachoberlichtern 18 Sep 2011 09:33 #37921

Hallo,
das ist eine künstlich erzeugte Frage. Der Hersteller der Lichtbänder hat sich der Aufgabe zu stellen, wie er die auf "mein Dach" legt. Dem ist die Frage der "Schneeanhäufung" länger bekannt als dem Hallenplaner. Einfach nachfragen! Schneesäcke nur an den Punkten einrechnen, die die jeweils aktuelle DIN angibt. Die "spiegelt den Stand der Technik" wider.
Gruss W.E.

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Aw: Schneeanhäufung an Dachoberlichtern 19 Sep 2011 06:00 #37929

vielleicht sollte man unterscheiden welche art von dachoberlicht vorliegt.
bei der tonnenform beruecksichtige ich nichts. (da liegt auch meist nur der stich minimal ueber den 500 mm.)
bei dreiecksfoermigen koennte man sich mal mehr gedanken machen.

momentan habe ich einen pruefer der will das lichtband bei einer schneelast von si = 0,52 kn/m² nachgewiesen haben. (er hat die tech-news nr. 2011/2 von vpi bw gelesen und haellt das nun unbedingt fuer erforderlich! natuerlich bis ins letzte detail, anschluesse, etc.)

immer etwas neues.

hermann
Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)

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Letzte Änderung: von khorngsarang.

Aw: Schneeanhäufung an Dachoberlichtern 29 Sep 2011 07:49 #38027

  • ing-büro-nachtigall
  • ing-büro-nachtigalls Avatar
Hallo,
wenn es eine skizze für die oberlichter gibt würde ich mich dafür interessieren da ich nicht genau weiss ob ich die frage richtig verstanden habe. die antworten der kollegen verwirren mich etwas. meineswissens muss das natürlich berücksichtigt werden stichwort "Hamburger Schneesack"
books.google.de/books?id=tGuJv7NPGV8C&pg...20schneesack&f=false

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Aw: Schneeanhäufung an Dachoberlichtern 29 Sep 2011 08:46 #38029

  • GustavGans
  • GustavGanss Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 1936
Hallo NAchtigall :)

was ist das denn für ein Unfug mit dem hamburger Schneesack? Den gibt es seit Jahren nicht mehr....

Die Anwort "wenn höher als 50cm würde ich Schneesack berücksichtigen...." ist natürlich nur Schlaumererei. Das versteht sich von selbst.


Die Frage war: wer berücksichtigt soetwas von anfang an? Also in der Entwurfsphase, wo weder die Anzahl, die Lage noch die genaue Form von Oberlichtern und RWA feststeht?
Und natürlich meine ich nur die Oberlichter mit einer ANSICHT von mehr als 1m²!
(vgl. EC1)

Ich soetwas in einer Genehmigungsstatik nach LP4 noch nie gesehen. Die Auswirkungen für Trapezblechdächer sind enorm.

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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