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Bei meiner FE-Berechnung hab ich alle Außenwände gelenkig angesetzt. Die Einspannbewehrung wurde nach Heft 240 bemessen.<br />
Muss ich jetzt für den KSNW der Wand ein Kopfmoment mit ansetzten oder darf ich es aufgrund der FE-Berechnung vernachlässigen???? <br /> |
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es kommt doch nicht darauf an wie du rechnest, sondern welche Schnittgrößen wirken können.<br />
Wenn das Kopfmoment ungünstig wirkt mußt du es ansetzen, wenn es günstig wirkt kannst du es ansetzen. Die Bewehrungsführung muß natürlich darauf abgestimmt sein.<br /> Gruß Thomas. |
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...natürlich kommt es darauf an, ob man eine gewisse Einspannung der Wände in der Plattenberechnung ansetzt oder nicht. Bei einer Einspannung werden wesentlich mehr Lasten zu den Wänden "angezogen"! Da ich eine Bewehrung für die Randeinspannung nach Heft 240 einbauen muss - ist auch diese Einspannung real vorhanden.<br />
<br /> Wir haben die Kopfmomente immer nur bei Rand- bzw. Eckstützen angesetzt, bei Wandnachweisen aber eigentlich nie verwendet. Bislang hat sich noch kein Prüfer beschwert. Die Einspannbew. nach 240 aber auf jeden Fall eingelegt.<br /> <br /> Manfred |
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wenn ich eine monolithische verbindung zwischen horiz. und vert. bauteil habe, so ist nach meinem stat. verständnis auch immer eine elast. einspannung gegeben.<br />
wieso soll ich da zwischen wand und stütze unterscheiden, wenn z.b. die schnittgrößen gleich sind ?<br /> gruß<br /> carsten |
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klar, deswegen auch die Einspannbewehrung nach 240. <br />
Aber rechnest du die Platte mit FEM o.ä. an dieser Wand elastisch eingespannt oder gelenkig? Die Einspannmomenet nach 240, setzt sie auch für die Wandbemessung an oder sagst du mit den nach 240 bemessenen eckwinkeln ist es erledigt? <br /> Wenn ich mich da im Kollegenkreis umhöre, hat jeder eine andere Meinung. |
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