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Aw: Windlast für Anbauten - Lastfall offene Halle?? 12 Sep 2011 08:41 #37829

Hi,

zu a): Ja, der Kranbetrieb muss mit Lastansatz "Wind auf offenes Gebäude" überlagert werden.

zu b): Das vorhandene Gebäude wird baulich nicht verändert. D.h. In die derzeitige Längswand wird höchstens eine Tür montiert. Eine Demontage der Wand erfolgt nicht. Deshalb habe ich auch keinen Nachweis für das vorh. Gebäude zu führen.

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Aw: Windlast für Anbauten - Lastfall offene Halle?? 12 Sep 2011 09:19 #37830

hallo,
die Berechnung mit Kranbahn in offener Halle ist in Frage zu stellen.
Die Nutzung der neuen Halle als offene Halle kann doch untersagt werden. Im Brandfall ist das ein außergewöhnlicher Fall mit verminderten Sichergeitsbeiwerten. Wenn die alte Halle abgebrannt ist oder abgebrochen wurde, ist doch zunächst eine neue Außenwand für die stehengebliebene Halle zu bauen. Solange ist höchstens der Wind ohne Kranbahn zu berechnen. Wenn in dieser Zeit die Halle nicht genutzt wird, ist hier auch die Frage der anzusetzenden Sicherheitsbeiwerte zu stellen. Diese können m.E. dann reduziert werden.
Zu prüfen ist zunächst die Frage, ob die vorhandene Außenwand zur Brandwand wird und ob sie diese Anforderungen (R90) erfüllt (Brandabschnitte, Öffnungen etc.). Unabhängig von der Feuerwiderstandsklasse nach Nutzung der Hallen (Brandschutzgutachten!!) muss die Wand dann 90 Min. stehen. Als Brandszenario wird immer davon ausgegangen, dass es in einer Halle brennt. Es ist dann auf die Wand auch der Anprall als Ersatz für herunterfallende Bauteile zu berechnen.
Wenn die alte Halle abbrennt, steht evtl. die Brandwand alleine unter vollem Wind da. Ob dann mit oder ohne Sicherheitsbeiwerte zu rechnen ist, ist nicht eindeutig geregelt. Hier hat die Bauaufsicht bzw. die Feuerwehr das letzte Wort.
gruß dvog

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Aw: Windlast für Anbauten - Lastfall offene Halle?? 12 Sep 2011 09:42 #37831

Hallo

also diese Diskussion kann ich nicht verstehen.
Wie du dein Gebäude zu rechnen hast erkennst du an dem Bauantragsplan.
In dem Bauantragsplan ist die Nachbarwand doch als Bestand dargestellt, und im Bestand auch notwendig
zum Beispiel als Trennwand zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen, oder als Brandwand.
Wenn nun in dem Bauantragsplan 4 Wände stehen brauchst du auch nicht mit 3 rechnen.
Ist doch klar, eindeutig und nicht zu diskutieren. Wenn sich dann irgendwann am Gebäude, aus was für
Gründen auch immer, was ändert, ist dieser Zustand neu zu untersuchen. Das ist aber doch zu diesem
Zeitpunkt nicht deine Aufgabe. Wenn es gebrannt hat legt die Feuerwehr den Betrieb still bis ein
Sachverständiger diesen wieder freigibt. Wenn der Bauherr ohne Architekt und Statiker die Wand rausreißt
verstößt er gegen das Baurecht.
Also, die Aussage des Prüfers das du die offene Halle rechnen musst halte ich für falsch.
Wo soll das denn dann enden. Dann müsste man ja für jedes Gebäude jeden möglichen Eventualfall rechnen.
Südwand weg
Nordwand weg
Ostwand weg
Westwand weg
Dach weg... :blink:


Andreas
..

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Aw: Windlast für Anbauten - Lastfall offene Halle?? 12 Sep 2011 12:59 #37832

Schließe da mich voll und ganz Andreas an und würde dies auch vor den BH und PI so vertreten.

Weil wenn der Bestand abgerissen wird, aus was für ein Grund auch immer, muss für den Anbau sowieso eine Nutzungsänderung beantragt werden, die eine Überprüfung der Standsicherheit beeinhaltet.

Gruß Nicky

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Aw: Windlast für Anbauten - Lastfall offene Halle?? 13 Sep 2011 06:50 #37837

Moin,
schließe mich meinen beiden Vor"rednern" an. So würde ich es machen und so habe ich es schon gemacht und so kommt es aufs Titelblatt und in die Vorbemerkungen = Anbau an eine geschlossene Halle. Damit gar nix schief geht, kann man ja noch die neue und die alte Konstruktion konstruktiv verbinden, damit auch jeder sieht, daß beide Teile zusammengehören. Bei Abbruch irgendeines teiles muß sowieso ein Bau- / Abbruchantrag her.
Viele Grüße, Uta

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