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Hallo Zusammen,
ich habe den Auftrag, die ca. 70 Jahre alte Dachkonstruktion einer Turnhalle nachzuweisen. An dem Dach wird nichts verändert, der Bauherr möchte nur den in den Akten fehlenden Nachweis der Tragsicherheit. Ich wüßte gerne, ob irgendwo geschrieben steht, ob ich die nach alter oder neuer DIN1052 nachrechnen kann. Durch den Ansatz der Nutzungsklasse 2 ist in diesem Fall die DIN1052(2008) deutlich ungünstiger. Vom Verständnis her tendiere ich zu alten DIN. Danke waidman |
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Danke Pitt,
der Bestandsschutz gibt der damals gültigen Norm recht. Jetzt muss ich nur noch für mich endscheiden, welche Norm Recht hat. Vor 2 Jahren, als die DIN1042(88) Gültigkeit hatte, war das Dach standsicher. Wenn jetzt ein Schaden entsteht, wird jeder auf die geänderten Regeln der Technik verweisen. Ich glaube, ich suche mir einen versierten Prüfer, der die Endscheidung mitträgt. Danke nochmal.. waidmann |
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Wieso? NKL1 oder NKL2 ist doch eigentlich egal. Das ist doch gar nicht deutlich ungünstiger? Auch nicht zu alten DIN. |
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Bei druckbeanspruchten Bauteilen in NKL 2 und 3 kommt die Kriechverformung noch zum Tragen. Dadurch verändert sich der E-Modul
DIN1052 Abschn. 8.3 (3) Bei druckbeanspruchten Bauteilen in den Nutzungsklassen 2 und 3 ist der Einfluss des Kriechens zu berücksichtigen, wenn der Bemessungswert des ständigen Lastanteiles 70 % des Bemessungswertes der Gesamtlast überschreitet. Die Berücksichtigung darf durch eine Abminderung der Steifigkeit um den Faktor 1/(1 + kdef) erfolgen. |
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Ja, okay. Dann würde ich aber noch mal genau feststellen, ob das nicht vielleicht doch NKL1 ist. Kommt ein wenig darauf an, wie kalt es dort im Winter wird bzw welche Luftfeuchte sich einstellt. Im Zweifel einfach mal ein Feuchtemeßgerät auf 1/3 einschlagen.
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