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Entgangener Gewinn ? 28 Aug 2011 10:58 #37609

Hallo zum Sonntag,
am 17.8. bat ein Koll. um Rat, wegen seines Auftrags eines DG-Ausbaues, der vergüteten Statik, einem "vom BH nicht abgerufenen" Planungsteils und result. Nichtzahlung. Das ist ein Grundsatzproblem heutzutage.Meine Ansicht dazu ist: Architekten/Ingenieurleistungen sind grundsätzlich vergütungspflichtig. Weil man sie unvergütet nicht zu erwarten hat. Es ist im vollen Vertragsumfang zu vergüten. Ein "Nichtabruf von Leistun- gen" gibt es nicht.Der Koll.hat vollen Vergütungsanspruch nach Vertrag. Bei vorzeit. Vertragskünd. stellt sich die Frage nach "entgangenem Gewinn". Dem Betrag, der bislang nicht ausgezahlt wurde. Auch darauf gibt es einen Rechtsanspruch. Er ist nicht leicht zu beweisen. Die Richter urteilen nur nach "Verträge sind einzuhalten." Der Arbeits umfang ist denen egal. Es lohnt immer, seine Rechte einzufordern.
Gruss W.E.

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Aw: Entgangener Gewinn ? 30 Aug 2011 08:36 #37625

Hallo :)

was seit ihr nur für geldraffende, rechthaberische Unternehmertypen.

Wenn eine Leistung von mir nicht gebraucht wird (nicht abgerufen wird), dann braucht der Kunde sie auch nicht zu bezahlen. Das ist doch wohl logisch.

Leuten die immer alles einklagen wollen, auf ihr kleinstes Recht bis zum Untergang bestehen, wünsche ich die Quittung in der nächsten Wirtschaftskrise.


So wie es User Elding vorschlägt, gehe ich nicht mit Kunden um! :)

Gruß Gustav





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Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Aw: Entgangener Gewinn ? 31 Aug 2011 19:53 #37647

Hallo Gustavo !
Der hatte eine Bestellung nach LPH 2-5 und andere haben geplant. Er durfe nur Statik und die wurde bezahlt!Der Rest wurde nicht "abgerufen" Klar, dass man seinen Vertrag dahinschenkt. Ist doch Ehrensache, es lebe der BH. :lol:
Gruss W.E.

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Aw: Entgangener Gewinn ? 01 Sep 2011 07:54 #37652

GustavGans schrieb:

So wie es User Elding vorschlägt, gehe ich nicht mit Kunden um! :)


ich auch nicht. Das macht man mit jedem Kunden nämlich genau 1x und dann ist man draußen. Wenn man natürlich beständig Kunden nachgenerieren kann, mag das gehen. Ansonsten eher nicht.

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Aw: Entgangener Gewinn ? 01 Sep 2011 08:50 #37653

Ich sage mal, solch ein Thema muss man immer individuell entscheiden. Gustav bei dir im Stahlbau ist es sicherlich was anderes, wie bei einer Tragwerksplanung für komplette Gebäude, bei der vertraglich LP 2-5 vereinbart wurde.
Sicherlich gebe ich dir recht wenn ein Leistung nicht mehr benötigt wird und sie auch noch nicht erstellt wurde (Ausführungspläne, sprich Schal- und Bewehrungspläne), sollte man nicht auf sein vertragsrecht bestehen und denn Kunden entgegen kommen.

Doch wenn z.B. LP 5 der volle Leistungsumfang erstellt wurde, ist es was anderes. Nur weil der BH danach jemand anderen gefunden hat der es ihm für 2€ billiger macht und ich trotzdem die volle Arbeit hatte, dann sollte dies auch vom BH bezahlt werden.

Gruß Nicky

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Aw: Entgangener Gewinn ? 01 Sep 2011 09:00 #37654

W.Elding schrieb:

Hallo zum Sonntag,
am 17.8. bat ein Koll. um Rat, wegen seines Auftrags eines DG-Ausbaues, der vergüteten Statik, einem "vom BH nicht abgerufenen" Planungsteils und result. Nichtzahlung. Das ist ein Grundsatzproblem heutzutage.Meine Ansicht dazu ist: Architekten/Ingenieurleistungen sind grundsätzlich vergütungspflichtig. Weil man sie unvergütet nicht zu erwarten hat. Es ist im vollen Vertragsumfang zu vergüten. Ein "Nichtabruf von Leistun- gen" gibt es nicht.Der Koll.hat vollen Vergütungsanspruch nach Vertrag. Bei vorzeit. Vertragskünd. stellt sich die Frage nach "entgangenem Gewinn". Dem Betrag, der bislang nicht ausgezahlt wurde. Auch darauf gibt es einen Rechtsanspruch. Er ist nicht leicht zu beweisen. Die Richter urteilen nur nach "Verträge sind einzuhalten." Der Arbeits umfang ist denen egal. Es lohnt immer, seine Rechte einzufordern.
Gruss W.E.



Hallo Keule :)

klar muß man das im Einzelfall betrachten. Das hat ja keiner bestritten.

Aber dem Beitrag von Elding nach ist es:

1. Ein Grundsatzproblem
2. es keinen "Nichtabruf" von Leistungen gibt
3. Es sich immer lohnt, seine Rechnung einzufordern.

Das ist ein Unterschied!

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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