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Frage zum Rissbreitennachweis 25 Aug 2011 09:45 #37582

Hallo,
Ich habe mal eine Frage an die Betonstatiker unter Euch :
Ich hatte jetzt mal die Zeit mich mit der Berechnung der Rissbreitennachweise zu beschäftigen.
So weit ich das jetzt verstanden habe gibt es einmal

a) den Rissbreitennachweis unter Last
b) Nachweis der Rissbreite beim abfliessen der Hydratationswärme (früher Zwang)
c) Nachweis der Rissbreite bei spätem Zwang
d) Mindestbewehrung zur Einhaltung der geforderten Rissbreite.

Aber welchen Nachweis muss ich bei welchem Bauteil (Bodenplatte, Wand, Balken, Decke usw.) führen.

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Aw: Frage zum Rissbreitennachweis 25 Aug 2011 13:00 #37584

EC2 schreibt:

7.3.1(4)

"Die Rissbreite muss nicht begrenzt werden, wenn der ordnungsgemäße Gebrauch des Tragwerks nicht beeinträchtig wird."


die Frage ist erstmal, wo muss ich überhaupt Rissbreiten nachweisen?

- wasserundurchlässige konstruktionen
- sichtbeton

bitte liste ergänzen

anschließend ist zu beurteilen, ob last oder zwang vorliegt

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Aw: Frage zum Rissbreitennachweis 25 Aug 2011 13:56 #37585

Wenn wir dann mal sagen für eine wasserundurchlässige Bodenplatte, was ja wahrscheinlich eine Art Standardfall ist.

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Aw: Frage zum Rissbreitennachweis 26 Aug 2011 20:55 #37606

Hallo,
mal zur Größenordnung: Im Kanaltunnel drückt das Seewasser maximal 3-4 cm tief in den Stahlbeton. Mit oder ohne Nachweis,in normal beanspruch- ten Konstr.teilen ist die rw nur eine theor. Größe.
Gruss W.E.

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Aw: Frage zum Rissbreitennachweis 05 Sep 2011 09:51 #37707

Also ich habe schon WU-Konstruktionen gesehen, die durch Wände in der Schwindverformung behindert waren, durch die es durchgeregnet hat weil zu wenig Bewehrung drin war.

Es gilt also immer die Behinderung etc. zu betrachten. Hinweise dazu gibt auch der Lohmeyer.

Gruß

A. Hinniger
Meine Homepage: www.ing.hinniger.net und www.hin-und-web.net

Gerne unterstütze ich Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.

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Aw: Frage zum Rissbreitennachweis 05 Sep 2011 13:18 #37708

Ich hätte da auch noch eine Frage zum Thema Rissbreitennachweis:

Kurz zum Bauwerk: 3 geschossiger Bau, große Stützweiten, daher Deckendicke = 42 cm C30/37
alle Wände als Sichtbeton

Durch die vielen Sichtbetonwände (viele T-Stöße viele Ecken) ist die Decke doch ein "schwindbehindertes" Bauteil, also muss ich doch die Rissbreite für zentrischen Zwang im Endstadium > 28 Tage nachweisen oder?

Da ich nun abgehängte Decken habe kann ich ja auf eine zulässige Rissbreite von 0,40 gehen..

Nun bräuchte ich nach FEM eine erforderliche Bewehrung von ca 5 - 6 cm²/m (Tragfähigkeitsnachweis)
für abfließen der Hydratationswäreme ca 8cm²/m
für zentrischen Zwang im Endstadium ca 13 cm²/m .. also das doppelte... :blush:

wie sind da eure Erfahrungen?

wie seht ihr das mit dem Zwang im Endstadium?

Bin für alle Erfahrungen/Anregungen offen.

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