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Hallo,
folgende Situation: Auf einer Bodenplatte C45/55 h=50cm stehen die Stützen relativ dicht beieinander. Die Durchstanzkreise (äußerer Schnitt) übergeifen sich geringfügig um ca 25-30cm an der max. Stelle. Der Prüfer hat hiermit ein großes Prtoblem und nimmt mir die Statik nicht ab! Soweit es geht habe ich Öffnungen eingebaut, was meiner Meinung nach aber Schwachsinn ist. Für den äußeren Rundschnitt habe ich beta gemäß Zulassung Halfen bereits abgemindert (Rand- und Eckstützen) Die Platte geht nicht höher, C50/60 bringt nichts und Bewehrung ist bereits reichlich drin! Wer kann mir hier einen guten Tipp geben, was man machen kann? Besten Dank schon mal vorab. Martin |
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hallo,
geben Sie bitte die genauen Stützenabmessungen und -abstände an. Wie ist der Rundschnitt gerechnet(1.0d oder 1.5d). Nach EC2-NA ist die Druckdiagonale steiler als 45° ==> Rundschnitt < 1.0d. Das beta wird bei Eck- oder Randstützen vergrößert und nicht abgemindert! Bei Bodenplatten ist kein beta erforderlich, solange sich ein voller Rundschnitt ausbilden kann. Die Halfenzulassung ist eine "Gelddruckmaschine". Es wird immer die volle Querkraft ohne Berücksichtigung des Betontraganteils mit Bewehrung hochgehängt - kann bei Bodenplatten 60% zuviel sein -. Alternative ist Nachweis nach DIN und errechnete Bewehrung mit Kopfbolzen konstruieren da diese auch als Schubbewehrung zugelassen sind. Berechnung nach Zulassung ist nur interessant, wenn VRd,max nicht passt, da der Wert mit Faktor 1.9 statt 1.5 ermittelt werden kann. Ist bei dicken Bauteilen wie Bodenplatten jedoch meistens uninteressant. gruß dvog |
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Bodenpressung kann man lt EC2 gegenrechnen.
Ved,red = Ved - 0,50*Sigma,zul*A,kritisch (Reduktionskraft mit 50% zulässiger Bodenpressung ansetzen) mfg Dominik PS: Die Dübelleistensoftware von zB Schöck kann nach EC2 samt Bodenpressung rechnen PPS: darf man bitte fragen was das für ein Bauvorhaben ist dass du dort eine Bodenplatte mit C45/55 und 50cm Dicke hast ? |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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hallo,
hier kommt es nicht auf die Frage der Reduzierung an. Diese ist mit 0.5*Acrit eine rein deutsche Festlegung bei einem Rundschnitt im Abstand 1.5d. Dies ist nach neueren Erkenntnissen nicht ok und darf nach EC2 auch nicht mehr angewendet werden. Bei der Bemessung selbst darf jedoch immer die Flächenlast innerhalb des betrachteten Rundschnitts abgezogen werden. Bei Durchstanzproblemen mit "Gegendruck" z.B. Fundamente und Bodenplatten verläuft die Druckdiagonale immer steiler. Nach EC2 ist sie iterativ zu ermitteln. Die 1.5d und Reduz. mit 0.5*A sind dann falsch. Nach aktueller DIN 1045 sollte in diesen Fällen ucrit mit einem Randabstand von 1.0d ermittelt werden (Heft 525, Auslegungen). Die Reduzierung kann dann mit dem vollen Acrit erfolgen. Der Durchstanzwiderstand kann im Verhältnis der Rundschnittlängen erhöht werden. Wenn sich auch unter diesen Annahmen die beiden Stanzschnitte überschneiden, dann sollten die beiden Stützen zu einer idealisierten Stütze zusammengefasst werden. Hierbei kommt dann sicherlich die 11d-Regel ins Spiel, weil sich nur im Bereich der Ecken eine 2-dimensionale Lasteinleitung ausbildet. Die Querkraftanteile an den Längsseiten außerhalb der 11d könnten dann noch von der Durchstanzkraft abgezogen und hierfür ein Querkraftnachweis geführt werden. Die Frage der Unwirtschaftlichkeit der Kopfbolzennachweise ergibt sich aus der Tatsache, dass das volle VEd,red umlaufend nur mit der Kopfbolzenbewehrung aufgehängt wird, u. zwar ohne Berücksichtigung eines Betontraganteils und bei Flachdecken zusätzlich ohne Abzug der innerhalb des Bemessungsschnittes liegenden Flächenlastanteile. gruß dvog |
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