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Gast
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Hallo,
@uw2300: Ich denke, deine Bedenken sind gerechtfertigt. 1) Mag sein, daß es sowas gibt, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß du die Photovoltaik- oder Solarthermische Anlage an die Falze des Aludachs klemmen darfst. Die werden normalerweise mit verdeckten Haften auf der Schalung befestigt, die aber kaum für eine halbwegs konzentrierte punktweise Lasteinleitung geeignet sind. Du kannst höchstens nachfragen, ob die Bauweise eine entspr. Zulassung hat (glaub ich nicht). 2) Durchdringung der Alu-Dachhaut geht gar nicht. Alu hat große Längenänderunegn infolge Temperatur und die Schare schieben auf den Haften. 3) @Jürgen: Die Sogbelastung des Daches mit Elementen ist nicht die gleiche wie ohne, weil die Elemente unterströmt werden können. Photovoltaikbauer brauchen die Unterströmung um Hitzestau entgegenzuwirken, wodurch die Leistung der Anlage sinken würde. Gruß mmue |
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qlquadrat schrieb:
Hallo, eine Adresse....www.schletter.de/files/addons/docman/sol...chuere_I400079DE.pdf galapeter97 |
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qlquadrat schrieb:
Hallo Jürgen, wie mmue richtig schreibt, werden die Blechscharen über die Stehfalze mit verdeckten Haften auf der Schalung befestigt – wenn keine PV-Anlage aufgeklemmt und die Schalung regelkonform und gemäß Herstellervorgaben versetzt verlegt worden wäre, dann würde die Lastabtragung gleichmäßig und großflächig über jeden Stehfalz stattfinden und ich hätte hier keinerlei Bedenken bzgl. Lastein- und -weiterleitung. Da im vorliegenden Fall jedoch a) die das Blechdach tragenden OSB-Platten nicht versetzt, d. h. mit 10 m langen Längsfugen verlegt wurden, b) sich zwischen den lastabtragenden Sparren und den (eigentlich) tragenden OSB-Platten noch 120 mm Dämmstoff BauderPIR befinden (Steifigkeit des Dachaufbaus bzw. Klebeeigenschaften OSB/PIR?), c) die „Bauder-OSBs“ glatt besäumte Kanten und somit keine Nut- und Federverbindung haben und somit keine gegenseitige Lastabtragung/-ausgleich möglich ist und d) aufgrund der PV-Anlage keine flächige, sondern eine punktuelle Lasteintragung von ca. 1 kN/m² über die bis zu 50 cm von den Sparren entfernten OSB-Plattenränder erfolgt, sehe ich das Thema Lastabtragung schon ziemlich kritisch, alleine schon hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit. Folglich stellt sich die Frage, ob der Bauherrschaft angesichts der Regelverstöße zu einem Rückbau zu raten ist bzw. ob ein Rückbau angesichts der statischen Unzulänglichkeiten gar nicht zu umgehen ist?! @mmue: Den Hinweis auf „Zulassung der Bauweise“ greife ich nochmals dankend auf – ich war in dieser Richtung bzgl. Nachweis der Lastabtragung schon: der PV-Anlagenhersteller beschränkt sich auf die Aussage der Lasten pro m², von Bauder ist hierzu gar nichts zu erfahren und die Klempnerfirma sagte lediglich „dann nehmen wir halt die doppelte Haftenzahl“. Von wem erhält man denn eine zuverlässige Aussage dazu, ob für die ausgeführte Bauweise tatsächlich eine Zulassung existiert? Findet eine weitere Sogkrafterhöhung statt, wenn anstelle einer unbelüfteten Konstruktion ein Dachaufbau mit Hinterlüftung („2. Unterströmungsebene“?) ausgeführt wird? Gruß, uw2300 |
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Hallo,
das Grundsätzliche Problem ist doch das die Unterkonstruktion bei Stehpfalzblechen nicht direkt mit den Sparen verbunden ist sondern mit klemmen an den Pfalzen festgemacht wird. Die Frage die sich mir schon lange stellt lautet... Tritt eine erhebliche Sogwirkung auf wenn die Module 5 -10 cm über der Dachhaut befestigt sind. Das bedenken ist ja eigentlich das die Module inkl. Blech wegfliegen könnten. |
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Hallo,
habe ich das richtig verstanden? "Die Lasten aus der Photovoltaikanlage i. H. v. 1,1 kN/m²" wirklich 1,1 kN/m²?? |
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Ja, der Photovoltaikanlagen-Hersteller gibt eine "max. Last" (punktuell) von 1,08 kN/m² an - ist dies unplausibel?
MfG, UW2300 |
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