Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

entgangener Gewinn? 17 Aug 2011 12:13 #37510

Habe einen Vertrag (LPh 2 -5) für 2 Dachgeschoßausbauten.

Die Statik wurde erstellt, geprüft und bezahlt.
Die Ausführungsplanung wurde seitens der Bauherrenschaft nicht abgerufen.
Habe nun erfahren, daß gebaut wird.

Kann ich gegenüber dem Bauherren etwas geltend machen?

MfG LUK

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: entgangener Gewinn? 17 Aug 2011 13:07 #37512

Kannst Du.

Siehe dejure.org/gesetze/BGB/649.html

Die 5% würde ich so nicht unversucht stehen lassen. In der VOB/B steht in §8 Abs. 1 Satz 2 steht fast der gleiche Wortlaut. Kapellmann/Messerschmidt nehmen grob zusammengefasst folgendermaßen Stellung, Aufhänger dazu ist die Formulierung "...an Aufwendungen erspart...", mit Aufwendungen sind Kosten gemeint.

Die Kalkulation setzt sich i.A. wie folgt zusammen:

Gewinn/Verlust -> keine Kosten, können also nicht gespart werden und sind zu erstetten.
Wagnis/Skonto -> keine Kosten, können nicht gespart werden und sind zu erstatten
allg. Geschäftskosten -> nie erspart, da die allg. Betriebsmittel (miete, etc.) mit oder ohne Auftrag weiterlaufen
etc.pp.

Achtung: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern die eigene, in diesem Fall nicht wirklich leidvolle Erfahrung.

Auftrag wurde teilweise gekündigt, gekündigte Teilsumme ca. 7500,- €, beim Schreiben der Rechnung in die Vollen gegangen (Handeln kann man immernoch) und 65% in Rechnung gestellt.
Aussergerichtlicher Vergleich nach 2- maligen anwaltlichen Schriftverkehr in Höhe von 50 % der Rechnungssumme, in Zahlen rund 2.500 €. Nach Abzug der RA Kosten blieb noch ganz hübsch was übrig :)

Hängt natürlich vom AG ab, aber bei dem wars mir nicht schad drum :angry:

NACHTRAG: Du schriebst oben "...wurde nicht abgerufen..."
Grundvoraussetzung ist eine Kündigung durch den AG!
Also aufpassen. Wenn noch keine Kündigung vorliegt, dann verlange eine, auch wegen dem Haftrungsausschluss.
Sonst bauen die "wie sie es schon immer gemacht haben" und wenns in die Hose geht, hängst Du ggf. mit drin.
Schliesslich hatte der BH dir eine Ausführungsplanung beauftragt. Da wirst Du Dich dann fragen lassen müssen, warum du sie nicht geliefert hast.
"Abgerufen" hat der Bauherr sie nämlich mit der Beauftragung.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Fantomas.

Aw: entgangener Gewinn? 17 Aug 2011 13:33 #37516

NACHTRAG: Du schriebst oben "...wurde nicht abgerufen..."
Grundvoraussetzung ist eine Kündigung durch den AG!
Also aufpassen. Wenn noch keine Kündigung vorliegt, dann verlange eine, auch wegen dem Haftrungsausschluss.
Sonst bauen die "wie sie es schon immer gemacht haben" und wenns in die Hose geht, hängst Du ggf. mit drin.
Schliesslich hatte der BH dir eine Ausführungsplanung beauftragt. Da wirst Du Dich dann fragen lassen müssen, warum du sie nicht geliefert hast.
"Abgerufen" hat der Bauherr sie nämlich mit der Beauftragung.

Das ist nach meiner Meinung nicht so. Die können nicht einfach irgendwas bauen und sagen hat der ja "nicht" geplant. Es ist fraglich, ob nicht schon das Bauen, ohne die Planung abgefragt zu haben, schon eine Kündigung des Vertrages ist. Im Zweifel mal dumm tun und den Kunden in Verzug setzen. Du möchtest die Planung erstellen und fragst wie es damit ist. Wenn die Antwort "brauchen wir nicht mehr" ist, dann ist es wohl eine Teilkündigung.
Du kannst alles das, was Du nicht einsparst, fordern. Also gerade den Gewinn kannst Du fordern. Für genaues Auskunft sind die Anwälte zuständig.
Ich würde es mal mit einer dirkte Einigung probieren und danach erst die Juristen beauftragen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: entgangener Gewinn? 17 Aug 2011 13:48 #37517

Die 5% würde ich so nicht unversucht stehen lassen. In der VOB/B steht in §8 Abs. 1 Satz 2 steht fast der gleiche Wortlaut. Kapellmann/Messerschmidt nehmen grob zusammengefasst folgendermaßen Stellung, Aufhänger dazu ist die Formulierung "...an Aufwendungen erspart...", mit Aufwendungen sind Kosten gemeint.

Die Kalkulation setzt sich i.A. wie folgt zusammen:

Gewinn/Verlust -> keine Kosten, können also nicht gespart werden und sind zu erstetten.
Wagnis/Skonto -> keine Kosten, können nicht gespart werden und sind zu erstatten
allg. Geschäftskosten -> nie erspart, da die allg. Betriebsmittel (miete, etc.) mit oder ohne Auftrag weiterlaufen
etc.pp.


Was in der VOB steht, interessiert doch überhaupt niemanden, da es sich bei den Leistungsphasen um einen Vertrag nach HOAI handelt, dem auch ganz andere Berechnungssätze zugrunde liegen. Das hat mit Gewinn/Verlust und Wagnis/Skonto/etc nichts zu tun, sondern geht über die Bausumme und die angefragten Leistungen. Je nachdem wie der Vertrag gestrickt ist, werden bestimmte Leistungsphasen nur als Angebot mit reingeschrieben und bei Bedarf nachträglich beauftragt. Wurde nichts beauftragt, kann einem auch kein Gewinn entgangen sein.

Ist der Vertrag für alle Leistungen geschlossen worden ohne eine evtl. spätere Bauftragung, dann kann man meines Erachtens auch das Geld dafür einfordern. ABER, wo keine Leistung, da keine Bezahlung, sprich man muss die entsprechenden Leistungen dann auch liefern.

Und da wir natürlich alle keine Anwälte sind und auch keine Rechtsberatung machen dürfen: Geh zu deinem Anwalt, der gibt dir dann auch eine rechtssichere Auskunft und du kannst die gleich viel Ärger sparen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: entgangener Gewinn? 17 Aug 2011 15:04 #37526

Hallo,

Zitat Bernd: 'Was in der VOB steht, interessiert doch überhaupt niemanden, da es sich bei den Leistungsphasen um einen Vertrag nach HOAI handelt.'

Ist schon richtig, aber bei sog. freier Kündigung (d.h. ohne Verschulden des Auftragnehmers) ist das Prinzip von Schadensersatz = Aufragssumme abzügl. ersparter Kosten schon ähnlich.

Zitat Jens: 'Die können nicht einfach irgendwas bauen und sagen hat der ja "nicht" geplant. '

Das sagst du so. Die tun das einfach. Und wenn du Geld haben willst, bist du in der Beweislast. Aber dein Hinweis, 'mal dumm tun', ist gar nicht so schlecht. Einfach schriftlich anfragen, wann denn die Ausführungsplanung kommen soll. Mal sehen was passiert.

Gruß
mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: entgangener Gewinn? 17 Aug 2011 15:43 #37528

Bernd D. schrieb:

Die 5% würde ich so nicht unversucht stehen lassen. In der VOB/B steht in §8 Abs. 1 Satz 2 steht fast der gleiche Wortlaut. Kapellmann/Messerschmidt nehmen grob zusammengefasst folgendermaßen Stellung, Aufhänger dazu ist die Formulierung "...an Aufwendungen erspart...", mit Aufwendungen sind Kosten gemeint.

Die Kalkulation setzt sich i.A. wie folgt zusammen:

Gewinn/Verlust -> keine Kosten, können also nicht gespart werden und sind zu erstetten.
Wagnis/Skonto -> keine Kosten, können nicht gespart werden und sind zu erstatten
allg. Geschäftskosten -> nie erspart, da die allg. Betriebsmittel (miete, etc.) mit oder ohne Auftrag weiterlaufen
etc.pp.


Was in der VOB steht, interessiert doch überhaupt niemanden, da es sich bei den Leistungsphasen um einen Vertrag nach HOAI handelt, dem auch ganz andere Berechnungssätze zugrunde liegen. Das hat mit Gewinn/Verlust und Wagnis/Skonto/etc nichts zu tun, sondern geht über die Bausumme und die angefragten Leistungen. Je nachdem wie der Vertrag gestrickt ist, werden bestimmte Leistungsphasen nur als Angebot mit reingeschrieben und bei Bedarf nachträglich beauftragt. Wurde nichts beauftragt, kann einem auch kein Gewinn entgangen sein.

Ist der Vertrag für alle Leistungen geschlossen worden ohne eine evtl. spätere Bauftragung, dann kann man meines Erachtens auch das Geld dafür einfordern. ABER, wo keine Leistung, da keine Bezahlung, sprich man muss die entsprechenden Leistungen dann auch liefern.

Und da wir natürlich alle keine Anwälte sind und auch keine Rechtsberatung machen dürfen: Geh zu deinem Anwalt, der gibt dir dann auch eine rechtssichere Auskunft und du kannst die gleich viel Ärger sparen.


Bitte richtig lesen!

In der VOB ist das BGB zitiert! Somit kann man die Rechtsauffasssung von Kapellmann/Messerschmid im Hinblick auf die VOB in diesem konkreten Fall auch übertragen. War jedenfalls die Meinung mewines RA, die offensichtlich vom RA des AG geteilt wurde, sonst hätte der wohl seinem Mandanten zur Klage geraten.
Die Leistungen der Honorartabellen beinhalten sehr wohl Anteile aus Gewinn, Wagnis, Skonto, allgemeine Geschäftskosten, Betriebskosten etc. oder müssen von Dir als Geschäftsinhaber zumindest so verstanden werden. Das ist Betriebswirtschaftslehre, die auch von Planungsbüros angewendet werden sollte, vorausgesetzt man legt Wert auf wirtschaftlichen Erfolg. Wie kalkulierst Du Deine Kosten? Wenn Du in der glücklichen Lage bist, dass Dir der Architekt bei jeder Angebotsaufforderung eine Kostenschätzung Nach Kostengruppen 300 und 400 beilegt, diese im laufenden Bauverfahren bis zur Kostenfeststellung weiterschreibt und der Bauherr die gleitende Honoraranpassung mitmacht, dann herzlichen Glückwunsch. Ich kenne keinen Kollegen, der in solch wohlfeile Genüsse kommt. Und daher muss man schon betriebswirtschaftlich ergründet haben, bei welchem Honorar man noch mitmachen kann und wann man aussteigt.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten