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Gast
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Situation.
Umbau in einem Endreihenhaus, Baujahr ca. 1970. Bisherhatte ich damit keine Berührungspunkte. Letzte Woche wurde ich angesprochen bzgl. drei Fragen: 1. Nachweis eines Wanddurchbruches in vermutlich trgd. Wand 2. Mögliches Entfernen nichttragender Wände 3. Es wurden von dem Neueigentümer Risse im Putz gemeldet, die man mir vorstellen wollten. Ich also hin. zu 1. Wanddurchbruch machbar, allerdings soll er erstmal die Altstatik besorgen. zu 2. Die Wände sind entspr. der alten Arch.Zeichnungen tatsächlich nichttragend und auch deren Standort legt das nahe. zu 3. Die Putzrisse sind.. naja ... nicht schön, aber auch nicht besorgniserregend. Der Hammer: in einem Teil ist die Decke komplett lang durch. Bis oben. Auf ganzer Länge, von einer Wand zur anderen. Die liegt m.E. sogar auf einer der zum Abbruch avisierten planmäßig nichttragenden Wände. Diese zeigt über dem Türsturz den sog. "Putzriss". Zuerst dachte ich, dass die Giebelwand etwas weggegangen wäre, aber außen ist alles ok. Keine Risse im Verblend. Die Decke ist aber auffallend dünn. Eine gem. Arch-Zeichnung mit d=24cm vorgesehene Wand ist in d=11.5cm ausgeführt. Ich vermute mal eine Kombination aus Planungs- und Ausführungsfehler. Nicht wirklich gut. Also Baustopp und Notabsteifungen angeordnet. Die sollen erst einmal die Altstatik organisieren. So richtig gerne gehört wurde es von den Bauherren nicht (Architekt gibt es nicht, Privatmaßnahme) Aber... ich habe weiter nichts. Keinen konkreten Auftrag, keine Unterlagen und die Bauherren scheinen die Anweisungen als störend zu betrachten. Wenn die mich nicht weiter kontaktieren, bin ich dennoch mit im Spiel? Es geht mir dabei nicht nur um dieses Haus. Es gibt ja in der Reihe noch mindesten zwei weitere. Was ist bei denen los? Wie lange soll ich abwarten, muss ich tätig werden und z.B. das Bauamt ansprechen? (Bin ja andererseits kein Polizist oder von CIA) Wenn, dann würde ich eh nichts weiter machen, denn solche Fälle sind nicht meine Baustelle. Ich habe aber gute Kontakte zu einem (Prüf)Büro, wo man sich der Sache annehmen könnte und würde. Nur eben, ist es meine Pflicht ohne bauherrenseitige Veranlassung aktiv zu werden und wenn nach welcher Zeit? |
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Letzte Änderung: von DeO.
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DeO schrieb:
Was meinst du damit? ![]() Und zu den anderen Punkten.....ruhig bleiben, nix machen. Auftrag NICHT annehmen. Lass einen Kollegen die Scheiße ausbaden. Hat 40Jahre gehalten. Ich bin seit vielen Jahren im Stahlbau auf der ausführenden Seite tätig. Eine fehlerfreie Statik ist ganz, ganz selten. Und im Stahlbau befinden wir uns nicht im prüfbefreitem Bereich! Früher habe ich dann auch immer mit den Aufstellern der Statik diskutiert, mit Dorfstatikern ebenso wie mit Professoren für Massivbau aus Hamburg. Es bringt nichts..... keiner will dieses Statikergejammer hören. Jedenfalls kein Bauherr...Hält doch sowieso.... ![]() Und ich habe schon ganz brutal falsche Sachen gesehen. ![]() Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo,
Unklare Situation bezügl. der Beauftragung, denke ich. Irgendwas zwischen Baum und Borke. Der Bauherr könnte, falls es zu irgendeinem Schaden kommen sollte, sagen, er hätte dir mündlich einen Auftrag erteilt. Und den hättest du dann nicht oder nicht ausreichend erledigt.... 1) Schicke ihm ein Angebot, womöglich mit geschätzten Stundenaufwand. Er soll dich beauftragen und dann hast du's schriftlich. 2) Oder du schreibst ihm, daß du den Auftrag nicht machen kannst und er sich einen anderen suchen soll. Irgendwas dazwischen gibt nur Ärger. Gruß mmue |
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yo, besten Dank erst einmal für die Hinweise.
GustavGans schrieb:
Glatt durch, von oben bis unten. Rissbreite unten ca. 5mm. Rissverläuft recht gerade (sh. Skitte). Wie eine Einfeldplatte die in der Mitte gebrochen ist aber irgendwie noch hier und da hängt und aufliegt und in die Außenwände eingespannt ist. Da haben sich m.E. de letzten Tragreserven schön sichtbar aktiviert. Damit es nicht so langweilig ist, verläuft der Riss ca. 30cm vor dem Austritt der Treppen lang. Eventuell weil dort ein paar Zulagen drin sind und sich eine Art Balken ausgebildet hat (toll, es funktioniert wirklich ![]()
Zumindest hält es. Wann der Riss aufgetreten ist weiß man nicht. Vorbesitzer verstorben. Käufer findet ihn bei Renovierung unter der Vertäfelung, sagt er zumindest. mmue :
Irgendwie so, ja. Ich will da nicht ran. Allerdings quält mich mein Gewissen in Bezug auf die Unklarheit in den anderen Häusern. Soll man beim Bauamt was sagen oder nicht.... Ich werde wohl eine Münze werfen. |
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Hallo,
was ist es für eine Decke? Das Gebäude scheint Längswandbauweise zu sein (Decke in Querrichtung). Hierbei würde die Bewehrung parallel zur Rissentwicklung laufen. Das wäre kein Problem. Handelt es sich um eine DIN-F-Decke, Balkenrichtung auch zur Mitte, Deckenriss würde auch parallel zum Balken liegen. Für Stahlsteindecke ist d=18cm etwas zu gering. Bei einer Decke aus Doppel T und Einsschub-dielen könnte der Riss neben dem Träger-Unterflansch liegen. 16-18 cm käme etwa hin. Bei Stb-Platte könnte es ein Fugenriss sein. Die Plattenbreite ist häufig B=60 oder 120 cm, mit oder ohne Rundloch. Erst mal feststellen, welcher Deckentyp ! Zur Rechtsfrage der Haftung: Ohne Auftrag keinen Handschlag, keine Bestätigung ! Verträge kommen auch mdl. Zustande (Konkludenz). Hat der Bauherr Forderungen, die grenzwertig sind:Eigene Bedenken schr. anmelden. Ohne ausrechende Berufshaftpflichtversich.: Kein Risiko ! Allerdings, wer immer nur auf Nummer sicher geht,bekommt keinen Vertrag. Klar, dass anderen das Verständnis für Statik fehlt. Nicht mal 10 % der Studenten hatten damit je Erfolg, geschweige Spass. Gruss W.E. |
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Hallo,
W.Elding schrieb:
keine Ahnung. Bautechnische Unterlagen gab es nicht.
Wenn einachsig gespannte Decken parallel zur Spannrichtung Risse zeigen haben ich zumindest keine inoffiziellen Bauschmerzen. Hier aber liegt es doch anders. Die Decke in an der roten Linie durch und der rechte Teil hängt irgendwie, halb auf einer an sich nichttragenden Wand und halb an dem verbliebenen Rest am Treppenloch. Es scheint so, als habe die Decke sogar etwas die aufgehende Außenwand hochgehebelt. Zumindest ist dort an der Innenseite zw. Decke und Wand eine Fuge entstanden. Die hat sich m.E. eingespannt.
Eben. Ich gehe vorerst von einer stinkfachen Massivplatte aus. vermutlich Piper-Martens-mäßig berechnet, vventuell als Halbfertigteil ausgeführt.
Jap. Und ich war da und habe es gesehen.
Der hat erst einmal gar keine Forderungen gestellt. Ich habe ihn ersucht die Altstatik zu organisieren, zumindest beim Bauamt nachzufragen. Die haben einiges im Keller. Des weiteren habe ich ihm gesagt (und per Mail geschrieben), dass er nichts weiter bauen solle und dass fachmännisch (!) kraftlose Notabsteifungen zu stellen sind. Ich habe allerdings meine Zweifel dass das befolgt wird. Ist ja alles nicht so schlimm, hält eh schon länger... wird haben Termine und wollen rein... und so weiter.
Na, die habe ich schon. Will ich aber nicht strapazieren. |
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