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Gast
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Komisch,
also ganz so einfach ist das wohl nicht. Erstens ist der maximale Bügelabstand e= h*0,7 und somit e=25cm wohl kaum noch DIN - Konform und zweitens gibt es in der DIN ja immer noch die Schlankheit der Bauteile. Also mal eine Betrachtung hierrüber kann nichts schaden. |
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Der Beitrag war @Elding ...
Aber erstmal danke für die Kommentare. Mit bleibt da nur ein Schluss, in der DIN ist hier nichts genaues angegeben. |
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axi99 schrieb:
Beim Bügelabstand 0.7 * h ist mit h auch noch die "Breite" zu betrachten. Bei einer 17.5er Tragschale mit RB 17.5/25cm wären dass die 17.5cm -> Bügel e=12.5cm. Wenn allerdings was scheibenartiges z.B. eine Holzbalkendecke aufliegt oder ein guter Dachstuhl mit Pfetten, dann ignoriere ich die Schlankheitsanforderungen weil eine hor. Durchbiegung nicht auftreten kann (scheibenartige Wirkung der aufliegenden Konstruktion vorausgesetzt und als Anforderung beschrieben). Würde man das umsetzen wollen und die nächsten Querwände lägen weit auseinander liegen hätte man verloren (ginge nicht). Zu schlank und eingespannte Stützen in der Wand haben auch ihre Grenzen und würden eine gewisse Kopfauslenkung erfahren. |
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