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Aw: Spannungsnachweis Spundwand 09 Aug 2011 13:58 #37395

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saibot2107 schrieb:

DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (1): Für alle Bauteile eines Stützbauwerkes oder eine im Boden eingebetteten Bauwerkes ist nach den dafür geltenden bauartsprezifischen regeln die Sicherheit gegen Materialversagen nachzuweise ...


Hallo,
heißt für mich nur: Allgemeine Bemessungsregeln aber nicht speziell die Ermittlung von Ed nach DIN 18800


DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (3): Für die Ermittlung der Bemessungswerte RM,d der Bauteilwiederstände sind die in den jeweiligen Bauartnormen angegebenen Materialkenngrößen und Teilsicherheitsheiwerte maßgebend, soweit nicht andere Regelnungen getroffen worden sind, sieh (4)...


Auf der Materialseite ohne Diskussion klar definiert.


DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (6): In begründeten Fällen dürfen, im Einvernehmen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, geringere Sicherheiten festgelegt werden.


Wäre ja also noch eine Möglichkeit



DIN 1054:2005-01, 10.4.5 (3) Die Bemessungswerte der Beanspruchungen von steifen sind aus den charakteristischen Beanspruchungen durch Multiplikation mit den Teilsicherheitsbeiwerten für den Lastfall LF 1 nach Tabelle 2 zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn die Bemessung der übrigen Teile mit den Teilsicherheitsbeiwerten für den Lastfall 2 erfolgt.


Danke, das beantwortet ja eindeutig meine Frage zu den Steifen. Aber da hier explizit die Steifen angesprochen werden, könnte man im Umkehrschluss für die Spundwände als übriges Bauteil Lastfall 2 ansetzen?



Also, IMHO Nachweis der inneren Standsicherheit der Spundwand nach DIN 18800 mit den dort festgelegten Teilsicherheitsbeiwerten nach DIN 1055-100.


Jetzt habe ich noch einmal in der Norm gestöbert:

10.6.8 (2) Die maßgebenden Bemessungswerte Ed der Beanspruchungen sind nach 10.4.5 aus den charakteristischen
Beanspruchungen Ek zu ermitteln, die sich nach 10.4.1 bis 10.4.4 als Schnittgrößen oder als
Spannungen in den Bemessungsquerschnitten ergeben.

10.4.5 Bemessungswerte der Beanspruchungen
(1) Die mit charakteristischen Werten der Einwirkungen in Form von Auflagerkräften, Schnittgrößen oder
Spannungen ermittelten charakteristischen Beanspruchungen sind durch Multiplikation mit den Teilsicherheitsbeiwerten
G bzw. Q für den Grenzzustand GZ 1B nach Tabelle 2 in Bemessungswerte der
Beanspruchungen umzurechnen, soweit nicht der Fall eines erhöhten aktiven Erddruckes oder eines
Erdruhedruckes nach (2) vorliegt.

Hier steht ja nicht, dass dies nicht auch für die Spundwände gilt. Bzgl. der Steifenberechnung mit gamma nach DIN1055-100 bin jetzt überzeugt. Bzgl. der Spundwände zweifele ich noch etwas.

Gruß Ulrich

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Aw: Spannungsnachweis Spundwand 09 Aug 2011 15:16 #37396

haeltschon schrieb:

saibot2107 schrieb:

DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (1): Für alle Bauteile eines Stützbauwerkes oder eine im Boden eingebetteten Bauwerkes ist nach den dafür geltenden bauartsprezifischen regeln die Sicherheit gegen Materialversagen nachzuweise ...


Hallo,
heißt für mich nur: Allgemeine Bemessungsregeln aber nicht speziell die Ermittlung von Ed nach DIN 18800


Hallo,
für mich heißt der zitierte Absatz der DIN 1054, dass die Sicherheit gegen Materialversagen eines "Stützbauwerkes" aus Stahl nach der bauartspezifischen DIN 18800, eines aus (Stahl-)Beton nach der bauartspezifischen DIN 1045-1 und eines aus Holz nach der bauartspezifischen DIN 1052 nachzuweisen ist. Und da die Teilsicherheitsbeiwerte nach diesen bauartspezifischen Regeln nun mal in der DIN 1055-100 geregelt sind, heißt obiger Abschnitt der DIN 1054 meiner Meinung nach, dass für den Nachweis der inneren Standsicherheit die Teilsicherheitsbeiwerte nicht abgemindert werden dürfen.

Betrachtet man den Abschnitt DIN 1054:2005-01, 10.4.5 (3), in dem geregelt ist, dass die Bemessung der Steifen immer für den Lastfall LF 1 zu erfolgen hat, erscheint es mir persönlich doch etwas unlogisch, wenn ich die innere Standsicherheit der zu den Steifen gehörenden Spundwand nach LF 2, also mit abgeminderten Sicherheiten, nachweise. Das würde doch irgendwie nicht zueinander passen...

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Aw: Spannungsnachweis Spundwand 09 Aug 2011 15:39 #37398

  • haeltschon
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saibot2107 schrieb:

haeltschon schrieb:

saibot2107 schrieb:

DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (1): Für alle Bauteile eines Stützbauwerkes oder eine im Boden eingebetteten Bauwerkes ist nach den dafür geltenden bauartsprezifischen regeln die Sicherheit gegen Materialversagen nachzuweise ...


Hallo,
heißt für mich nur: Allgemeine Bemessungsregeln aber nicht speziell die Ermittlung von Ed nach DIN 18800


Hallo,
für mich heißt der zitierte Absatz der DIN 1054, dass die Sicherheit gegen Materialversagen eines "Stützbauwerkes" aus Stahl nach der bauartspezifischen DIN 18800, eines aus (Stahl-)Beton nach der bauartspezifischen DIN 1045-1 und eines aus Holz nach der bauartspezifischen DIN 1052 nachzuweisen ist. Und da die Teilsicherheitsbeiwerte nach diesen bauartspezifischen Regeln nun mal in der DIN 1055-100 geregelt sind, heißt obiger Abschnitt der DIN 1054 meiner Meinung nach, dass für den Nachweis der inneren Standsicherheit die Teilsicherheitsbeiwerte nicht abgemindert werden dürfen.

Betrachtet man den Abschnitt DIN 1054:2005-01, 10.4.5 (3), in dem geregelt ist, dass die Bemessung der Steifen immer für den Lastfall LF 1 zu erfolgen hat, erscheint es mir persönlich doch etwas unlogisch, wenn ich die innere Standsicherheit der zu den Steifen gehörenden Spundwand nach LF 2, also mit abgeminderten Sicherheiten, nachweise. Das würde doch irgendwie nicht zueinander passen...


Hallo Saibot,

vielen Dank für die konstruktive Diskussion. Deine Argumentation zur 10.6.8 (1) ist einerseits schon korrekt. Allerdings heißt es hier ausdrücklich "Materialversagen", was ich als Rd interpretiere, und nicht der Tragsicherheitsnachweis mit Ed <= Rd.

Es mag sein, dass es unlogisch ist die Steifen mit einer anderen lastseitigen Sicherheit zu bemessen, aber man könnte auch die Frage stellen, ob es logisch ist, die Grundbaunachweise in ein und demselben System mit geringeren Lastsicherheiten als die Nachweise für die Spundwand an sich zu führen.

Gruß und schönen Feierabend Ulrich

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Letzte Änderung: von haeltschon.

Aw: Spannungsnachweis Spundwand 10 Aug 2011 07:16 #37403

haeltschon schrieb:

Hallo Saibot,

vielen Dank für die konstruktive Diskussion. Deine Argumentation zur 10.6.8 (1) ist einerseits schon korrekt. Allerdings heißt es hier ausdrücklich "Materialversagen", was ich als Rd interpretiere, und nicht der Tragsicherheitsnachweis mit Ed <= Rd.

Es mag sein, dass es unlogisch ist die Steifen mit einer anderen lastseitigen Sicherheit zu bemessen, aber man könnte auch die Frage stellen, ob es logisch ist, die Grundbaunachweise in ein und demselben System mit geringeren Lastsicherheiten als die Nachweise für die Spundwand an sich zu führen.

Gruß und schönen Feierabend Ulrich


Hallo Ulrich,

Nach meinem Verständnis bedeutet "Nachweis der Sicherheit gegen Materialversagen" nichts anderes als "Spannungsnachweis", d.h. der Nachweis Deines Bauteils entsprechend der bauartspezifischen Norm, in Deinem Fall einer Spundwand also DIN 18800.

Habe hier:
books.google.de/books?id=MzuTfDlk0SgC&pg...rialversagen&f=false
ein Beispiel aus der Literatur gefunden, in dem die äußere Standsicherheit der Spundwand im LF 2 nachgewiesen wurde, die innere Standsicherheit aber mit den Teilsicherheitsbeiwerten nach DIN 18800. Leider ist das Beispiel in dieser "Google Books-Ansicht" nicht vollständig abgebildet, die wesentlichen Dinge kann man aber nachlesen.

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Aw: Spannungsnachweis Spundwand 10 Aug 2011 10:35 #37406

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Hallo,

aber wenn ich dort reinschaue wird auf Seite 386 ganz unten aber doch für gammaG = 1,2 und gammaQ = 1,3 angesetzt. Oder verstehe ich da was falsch?

Ich habe gerade im Spundwandhandbuch von Hoesch im Abschnitt 2.2.1 (Stahleigenschaften) noch folgendes gefunden:
"Der Bemessungswert der Schnittgrößen ergibt sich entsprechend DIN 1054."

Gruß Ulrich

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