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Hallo,
erfolgt der Spannungsnachweis für eine Spundwandbohle mit den Bemessungsschnittgrößen nach der Grundbaunorm DIN 1054 und den entsprechenden Sicherheitsbweiwerten oder sind die Teilsicherheitsbeiwerte gammaF wie im üblichen Stahlbau nach DIN 1055 anzusetzen? Wer weiß hierzu Bescheid? Gruß Ulrich |
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Also hab zwar mit der DIN 1045 lange nicht gearbeitet, aber die Spundwand ist aus Stahl und damit 18800 (Im EC würde ich auch die EC 3 verwenden)....Geh mal davon aus das die Material Teilsicherheitsbeiwerte gemeint sind.
lg rene |
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Hallo,
danke für die Antwort, aber kann mir es jemand vielleicht etwas verbindlicher beantworten. Warum soll ich die Spundwand mit gammaG und Gamma Q von 1,35 bzw. 1,5 bemessen, wenn die ganzen Grundbaunachweise im Lastfall 2 mit gammaG und gammaQ von 1,2 bzw. 1,3 geführt werden? Gruß Ulrich |
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Hallo,
die Teilsicherheitsbeiwerte ergeben sich aus den Lastfällen (1, 2 oder 3) und sind in der DIN 1054 festgehalten. Empfehlenswert dazu: Weißenbach/Hettler: Baugruben - Berechnungsverfahren, 2. Auflage 2011 ISBN 978-3-433-01253-6 Auch quasi unabdingbar für Baugruben: EAB 4. Aufl Sollte es sich um eine Hochwasserschutzwand handeln, so muss man die EAU haben und es dürfte von der zuständigen Behörde noch besondere Auslegungen und Vorgaben geben. Die sind üblicherweise aber auch gut lesbar. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Hallo DeO,
vielen Dank für Deine Antwort. Unser Bemessungsprogramm eines bekannten Softwareherstellers, setzt aber für den Spannungsnachweis der Stahlspundwand Sicherheitsbeiwerte nach DIN 1055-100 an, die für LF1 und LF2 gleich wären. In der DIN 1055-100 Tabelle A.3 gibt es keine gesonderten Teilsicherheitsbeiwerte analog zu LF2. Kann ich trotzdem im Sicherheitskonzept der DIN 1054 bleiben? Dann würde ich den Spannungsnachweis im Ausdruck ausschalten und eben selbst führen. Wenn dem so ist, können die vorgesehenen Steifen und Gurte auch mit den verminderten Sicherheitsbeiwerten auf der Lastseite nachgewiesen werden? Gruß Ulrich |
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haeltschon schrieb:
DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (1): Für alle Bauteile eines Stützbauwerkes oder eine im Boden eingebetteten Bauwerkes ist nach den dafür geltenden bauartsprezifischen regeln die Sicherheit gegen Materialversagen nachzuweise ... DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (3): Für die Ermittlung der Bemessungswerte RM,d der Bauteilwiederstände sind die in den jeweiligen Bauartnormen angegebenen Materialkenngrößen und Teilsicherheitsheiwerte maßgebend, soweit nicht andere Regelnungen getroffen worden sind, sieh (4)... DIN 1054:2005-01, 10.6.8 (6): In begründeten Fällen dürfen, im Einvernehmen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, geringere Sicherheiten festgelegt werden. DIN 1054:2005-01, 10.4.5 (3) Die Bemessungswerte der Beanspruchungen von steifen sind aus den charakteristischen Beanspruchungen durch Multiplikation mit den Teilsicherheitsbeiwerten für den Lastfall LF 1 nach Tabelle 2 zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn die Bemessung der übrigen Teile mit den Teilsicherheitsbeiwerten für den Lastfall 2 erfolgt. Also, IMHO Nachweis der inneren Standsicherheit der Spundwand nach DIN 18800 mit den dort festgelegten Teilsicherheitsbeiwerten nach DIN 1055-100. |
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