Willkommen,
Gast
|
|
|
|
..hallo,
ich habe den Umbau eines Bürogebäudes aus den 50er Jahren zu betreuen. In wesentlichen 1-achsig gespannte Stb.-Decken mit Unterzügen. Statik i.W. kein Problem, da Belastung nicht erhöht wird, nur lokale Eingriffe (neuer Aufzug..). Es wurden an einigen Stellen Bohrkerne und Stahlproben genommen und Betondeckungsmessungen durchgeführt. Nun soll der Brandschutz geprüft werden. Die Auswertung der Betondeckungen ergibt für die Decken knapp F60 und für die Unterzüge F90 (jeweils ungünstigster Messwert) Ich frage mich allerdings ob die vorliegende Datenlage ausreicht, um (folgenschwere)Aussagen für das ganze Gebäude treffen zu können ( Putzen oder nicht, wenn ja wie usw.) Wieviele Messungen muß ich haben und muß ich diese statistisch auswerten und wenn ja wie? Ist dass irgendwo geregelt oder hat jemand schon mal so was gemacht? Grüße Thomas. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Huhu,
ich habe mal den Brandschutz für Stb.-Skelettbau aus den 60ern nachgewiesen. Einige Bauteile mußten mit F90 verkleidet werden. War aber auch kostenmäßig nicht DAS Problem. Ob brandschutztechnisch ertüchtigt wird entscheidet der Entwurfsverfasser/Architekt. Erkläre doch dem Architekten dein Probelem. Der trägt ja immer die Verantwortung mit. Die vorh. Betondeckung habe ich immer Altplänen entnommen und für die Berechnung zu Grunde gelegt. Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
GustavGans schrieb:
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo,
wenn der Mindestrandabstand über Stichproben ermittelt ist, kann man wohl davon ausgehen, dass die Betondeckung flächendeckend so ist. Dies gilt insbesondere, wenn die damals praktizierten Betondeckungen eingehalten sind. Die Decken können dann mit Heißbemessungen nachgewiesen werden. In der Regel kann noch ein Randabstand von 1 cm unter den Tabellenwerten in die entsprechende FWK eingestuft werden, d.h. die knapp F60 (R 60) nach Tabelle sind evtl. noch F90. Die thermischen Eigenschaften der alten Betonstähle sind dabei jedoch zu beachten. gruß dvog |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Huhu Thomas,
Ok, wenn es keine Pläne gibt.... dann gibt es eine Statik. Wenn da keine Betondeckung angegeben ist gibt es noch die Vorschriften von damals. Es wird kaum eine höhere Betondeckung, als damals vorgeschrieben, ausgeführt worden sein. Wenn du trotzdem bei Proben auf stark abweichende Werte triffst, kannst du ja weiter prüfen lassen. Rein genehmigungstechnisch, ganz streng genommen.... dürftest du nur den Mindestwert der Betondeckung der damals gültigen Vorschriften ansetzten. Das wäre auch rechtlich wasserdicht und über jede Diskussion erhaben. Dein Architekt ist mit in der Haftung, auch wenn du der Faching bist. Und der Architekt sollte diese Problematik von Brandschutz und Kosten wissen. ![]() Gruß und viel Glück ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
dvog schrieb:
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten