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Hallo,
hab eine Frage: meine Eltern wollen entlang der Giebelwand (1-Fam. Haus) und zwar press an die Wand eine Garage bauen. Das Problem ist, dass die neue Grundung ca. 1,5-2m unter dem vorh. Streifenfundament liegt, sodass man die Giebelwand unterfangen muss. Da ich bisher noch keine Erfahrung mit Unterfangung bestehender Gebäude habe, die Frage: - muss hierfür eine statische Berechnung erstellt werden, Ausführungshinweise nach DIN 4123 werden beachtet, also Aushub, Bauabschnitte usw. (keine Bestandsstatik vorhanden) - sind Risse am Bestand zu erwarten Ein Bekannter (pensionierter Architekt) meint: "So was habe ich 100mal gemacht, man braucht dafür doch keine Statik" ![]() Und noch eine Frage: da hierfür eine Baugenehmigung benötigt wird, würde ich gerne die notwendigen Unterlagen selber zusammenstellen und alle Zeichnungen und evtl. die Statik erstellen. Darf ich das? Habe ich mit meinem "Dipl.-Ing. für Tragwerksplanung" automatisch die kleine Bauvorlagenberechtigung? Danke |
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hi,
die akt. 4123 kennst du? dann müssen wir das thema "standsicherheitsnachweise" nicht diskutieren, weil die 4123 in jedem bundesland eingeführt ist. bei der bauvorlageberechigung gibts ländereigene regelungskompetenz - kannst du aber anhand "deiner" lbo klären. klären solltest du auch die versicherungsrechtlichen aspekte. wo wird man "Dipl.-Ing. für Tragwerksplanung"? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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