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Hallo Kollegen,
ist jetzt keine große Sache, aber seit etlichen Jahren rechne und zeichne ich monolithische Stalbetondecken ohne separate Ringankerbewehrungung, ging durch jede Prüfung. Nur bei Fertigteildecken die aus einzelnen Platten bestehen habe ich einen solchen Ringanker, von min. 2* 10mm Stabstahl, angeordnet. Nun behauptet eine neuer Prüfer ich müsste solch einen Ringanker prinzipiell an Stb.-Decke anordnen weil es die Vorschrift besagt. Ist es denn ich nicht so, dass eine monolitthische Platte, vollständig durchbewehrt mit oberer und unterer Mattenlage aber ohne separaten Ringanker, eine viel steifere Deckenscheibe darstellt als einzelne Fertigteilpaltten mit einer Rinankerumschnürung? Wie seht ihr dass? |
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Ein Ringanker ist für Deckenscheiben immer anzuordnen, der die Zugkraft aus der Scheibe aufnimmt. Dies fordert die DIN 1053 zur Aussteifungen.
Generell sind 2 D10 ausreichend. Diese können aber auch aus der Deckenbewehrung obere und untere Lage mit angerechnet werden. Wenn du mit der Deckenbewehrung im Bereich von 50cm zur Wandachse auf vergleichsweise 2 D10 (Sprich: 2 D8 aus Mattenbewehrung = 1D10) kommst, ist das vollkomm legitim. Hhatte die Diskusion auch mit einigen Prüfer, aber meine Argumentionsweise mit der Flächenbewehrung hat bis jetzt immer gezogen. Aber auf die Verankerung des Ringanker achten! Schau mal in der DIN 1053-1 (1996), Abs. 8.2.1 da ist dies beschrieben. Gruß Nicky |
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Hallo Keule
die DIN-1045 (13.12.2) fordert ja nun auch diesen Ringanker. Wie begründest du denn da das Fehlen der Bügel/Steckbügel nach Bild 71 Andreas ..
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Hallo Andreas,
Bild 71 gilst ja nur für einen freien (ungestützten)Rand. In Auflagerbereich also nicht und nicht im "üblichen Hochbau". Zudem ist das Bild 71 "Bei Fundamenten und innenliegenden Bauteilen des üblichen Hochbaus braucht eine Bewehrung nach Absatz 10 (Anmerkung:dort Verweis auf Bild 71) nicht angeordnet zu werden." (DIN 1045-1 13.3.2 (10)+(11)) Ich denke, da sind viele Standardfälle abgedeckt. Helmut |
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