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Gast
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Hallo
![]() Frage hierzu: muß mann diese landwirtschaftlich genutzten befahrbaren Decken, wie z. B. auch Futtertische, wirklich nach Brückenklassen bemessen? In den 90er Jahren wurde das in Norddeutschland wohl nicht so durchgezogen. Nur weil da 2x am Tag ein Trecker mit Anhänger drüberfährt? Dynamische Lasten sind nach meinem Verständnis was anderes.... ![]() Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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In meinem Fall wird es wohl 1 mal pro Jahr sein um das Ding zu füllen. Und drüber fahren kann er auch nicht (weil zu eng), sondern nur halb drauf um abzuladen. Aber welche Lastannahem soll man sonst nehmen, wenn nichts anderes gesagt wird.
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Alles ist ja zum Glück nicht geregelt.
Das mit den Brückenklassen sehe ich so wie Gustav, hier mit Schwingbeiwerten,.. zu rechnen sehe ich auch als Übertrieben an. Schau doch mal was "sinnvoll" oder "realistisch" ist. Herr Lehmann hat ja schon einen Weg aufgezeigt. Oder hier, ein echter "Brummer" mengele.lely.com/de/laden/hackseltranspo...igo-t-silobull_4#tab Leer 6,4to. Voll 30 to. Volumen 42 m3. 42 m3 Hackschnitzel (4kN/m3 - geschätzt) ~170kN + 64 kN ~235kN (So viel wird er aber nicht auf einmal bringen können...) Fast alles kommt auf die Hinterachsen (somit ~ 120 kN je Achse) Oder 60 kN/Reifen. Was sehr viel ist. Also solltest Du mit dem Landwirt absprechen wie viel Volumen er laden will und dann die Radlast entsprechend ausrechnen. Zusätzlich noch eine flächige Verkehrslast. Helmut |
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Hallo,
aus Schneider, 17.Aufl., wird aus ihrem Fall abgeleitet, die Brückenkl. 16/16 nach DIN 1072 Tab. 2 anzunehmen sein. Mehr als ein Feuerwehrfahr- zeug wird kaum auftreten. Besser ist jedoch, sich die Lasten und Last- stellungen vom Bäuerlein vorgeben zu lassen. Es ist auch eine technol. Frage. In der Statik diese Vorgabe zum Anhang (und Bestandteil) machen. Gruss. W.E. |
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Hallo,
ich hänge mich mal hier mit einem ähnlichen Thema dran: Bei einem Projekt habe ich eine Tiefgaragendecke mit darüberliegender Halle, die von Fahrzeugen u.a. auch von leichten LKW's befahren wird. Die Decke soll für die Brückenklasse 16/16 nach DIN 1072 bemessen werden. Die Spannweiten der Decke betragen 5.00/7.40/5.00/5.00m. Die Auflager rechts und links des 7.40m-Feldes bestehen aus Unterzügen mit Spannweiten von 6.0m bzw. 8.0m Die Halle wird nur in Querrichtung befahren, durch einseitig angeordnete Tore. Fahrzeugverkehr in Hallenlängsrichtung wird ausgeschlossen. Da ich mit Lastannahmen aus Brückenklassen bisher wenig Erfahrung habe und die Anwendung auf Decken nicht exakt geregelt scheint, möchte ich mal folgende Punkte zur Diskussion stellen: Deckenbemessung: - Der maßgebende Deckenstreifen befindet sich natürlich komplett in der Hauptspur. Die Lasten sind hier mit dem Schwingbeiwert zu Erhöhen, dieser beträgt bei mir phi = 1,36. Aufgrund der deutlich niedrigeren Geschwindigkeiten (i.V. zu Brücken) dürfte dieser bereits üppig dimensionert sein? - Das Bemessungsfahrzeug wird pro Spur nur einmal angesetzt, also dass in Feld 2 und 4 ein Fahrzeug mit 160 kN steht ist nach Norm nicht vorgesehen. Das Feld 4 wird somit nur von einer Flächenlast p1 belastet. Wird die Flächenlast feldweise angesetzt oder in der kompletten Hauptspur über alle Felder hindurch? Unterzugbemessung: - Da die Unterzüge quer zu den Spuren spannen wird hier durch Haupt- und Nebenspur nur ein Feld belastet. Die restlichen Felder mit Flächenlast p2. Sind hier mehrere Hauptspuren anzusetzen? Aufgrund der Einordnung als "nicht vorwiegend ruhende Einwirkung" und des daraus resultierenden Ermüdungsnachweis empfiehlt der Prüfer eine Bewehrung mit Stabstahl. Eine Mattenbewehrung wäre allerdings für die Rissbreitenbegrenzung und die Verlegedauer deutlich wirtschaftlicher. Bei der Halle handelt es sich um Flächen für einen städt. Bauhof, die tweilweise nur selten oder nur von Fahrzeugen bis 3,5to befahren werden. Einzig der Bereich der Waschhalle wird "regelmäßig" von LKW's befahren. Die Frequentierung ist also ein vielfaches geringer als bei einer Straßenbrücke. Die Brückenklasse 16/16 wird deshalb auf der ganzen Halle angesetzt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Bauhofmitarbeiter auch einmal mit dem LKW andere Bereiche außer der Waschhalle befährt. Kann hier von einer vorwiegend ruhenden Last ausgegangen werden, ähnlich wie bei von Feuerwehrfahrzeugen befahrenen Decken? Vielen Dank schonmal für Eure Meinungen. Gruß Stefan |
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