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Aw: Mindestbew. zur Begrenzung der Rissbreite 17 Mai 2012 09:22 #41072

Ich möchte hier kurz mal zwischenfunken.

Habe letzens eine Disskusion mit paar Kolegen über das Thema der Begrenzung der Rissbreite geführt. Jeder hatte eine eigene Meinung dazu. Bei Stahlbetonbauwerkem im Innenraum haben wir eine zulässige Rissbreite wk von 0,4 mm. In wiefern muss man nun für Stahlbetondecken, die der Expositionsklass e XC1 gehören, Rissbreitennachweise führen? Zwangsbeanspruchung bei einer Stahlbetondecken gibt es nicht, bzw wenn man diese herkömmlich herstellt, sollte es diese nicht geben. Und diese Begrenzung ohne einer direkten Berechnung ist lastenabhängig. Gehören diese Nachweise wirklic in eine Statik bei wk=0,4mm ?
Ich meine, ich verstehe es bei der Kelleraussenwand, oder bei zum Beispiel Plattenbalkenquerschnitten, aber für eine Flachdecke beispielsweise nicht ganz.
Hoffe ihr könnt mit folgen.

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Aw: Mindestbew. zur Begrenzung der Rissbreite 17 Mai 2012 16:35 #41073

lt. EC2:

7.3.1.(4) Die Rissweite muss nicht begrenzt werden, wenn der ordnungsgemäße Gebrauch des Tragwerks nicht beeinträchtigt wird.


Ich interpretiere das dahingehend, dass ich Rissbreiten vor allem bei WU Konstruktionen und Sichtbeton begrenze.

Was meinen die werten Kollegen dazu?

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Aw: Mindestbew. zur Begrenzung der Rissbreite 17 Mai 2012 18:40 #41074

Also ich führe bei einem Normalen Innenbauteil kein Rissbreitennachweis.

Gruß

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Aw: Mindestbew. zur Begrenzung der Rissbreite 18 Mai 2012 06:07 #41075

Hallo

ich mache das im Wohnungsbau bei Geschossdecken auch nicht.
Und nebenbei lege ich keine Q-Matte in eine einachsig gespannte Decke... ;)
..

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