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Hallo zusammen!
Ich kämpfe mal wieder mit der neuen Holzbaunorm. Von früher her kenn ich für einteilige Stützen eigentlich eine Grenzschlankheit von 150. Daran habe ich mich bisher auch immer schön der Nostalgie folgend gehalten. In der neuen Norm gibts dazu keine Aussage. Was macht ihr? Geht ihr über 150? Bitte Re ![]() Danke Heine ![]() I never make stupid mistakes, only very clever ones!
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Hallo,
ich kämpfe zwar auch noch, denke aber, daß das mit dem Knickbeiwert kc (DIN 1052 Gleichung 63 ff.) "erschlagen" wird. Schätzwert zur Vorbemessung: Areq = Fc,d+9*sk^2. Gruß Wolfgang |
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In der neuen Norm ist diese Grenzbedinung entfallen.
Ich prüfe daher diesen Wert nicht - gehe dadurch mit Sicherheit regelmäßig drüber - hatte bisher auch noch nie ein Prüfer ein Problem damit. |
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Heine schrieb:
Hallo, eine Mindestschlankheit ist heute a) Nicht sinnvoll, denn warum sollte man eine Stütze die fast keine Last hat, mit bestimmten Mindestabmessungen ausstatten? b) Nicht notwendig, weil durch die eingerechneten Vorverformungen die Sicherheit gewährleistet ist. Früher war das anders, da hat man sich nur an der ideellen Knicklast orientiert (Stichwort: Brückeneinsturz in Koblenz). 150 ist trotzdem ein brauchbarer Daumenwert für die Wirtschaftlichkeit. Denn dann dürfen die Spannungen (nach meiner überschläglichen Rechnung) nur 10% von fc,0,d betragen. Gruß E.S. |
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