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Hallo zusammen,
weiß jemand von euch, unter welchen Umständen ein prüffähiger statischer Nachweis für Fenster zu erbringen ist. Insbesondere geht es mir hierbei um den Nachweis der Verankerung am Gebäude. |
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Ich glaube in der TRAV bzw. TRLV müüste alles drin stehen.
In der TRLV steht bei Punkt 5.4 z.B. drin : Hoffe das hilft. Einfach nach der TRAV bzw. TRLV googlen. Die DIN 18008 ist leider noch nicht eingeführt und mWn auch nur bis Teil 2 (von 6) bis jetzt ausgearbeitet. Also wirst du nach der "alten" TRAV etc. rechnen müssen. |
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Danke, aber das mit der Verglasung ist mir schonn klar.
Mir geht es nur um die Profile und die Verankerungen. |
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Ich bin gerade selber fündig geworden.
Nur für die, die es interssiert: Prüfbare statische Berechnungen müssen erst für Fensterwände nach DIN 18 056 ab einer Größe von 9,0 m² erstellt werden. DIN 18056 „Fensterwände“ Diese Norm regelt die Konstruktion und Ausführung von Fensterwänden und artgleichen Konstruktionen ab einer Größe von 9 m². Die im Jahre 1966 erschienene Norm gilt inzwischen als veraltet. Sie berücksichtigt weder Mehrscheibenisolierglas (MIG) noch Verglasungen aus ESG und/oder VSG. Sie ist inzwischen auch nicht mehr in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten und daher bauordnungsrechtlich nicht mehr verbindlich. In der VOB (Ausgabe 2006) DIN 18361; Verglasungsarbeiten, wird sie jedoch nach wie vor zitiert, so dass sie vertragsrechtlich immer noch relevant ist, sofern die VOB/C vereinbart ist. Diese Norm regelt die Konstruktion und Ausführung von Fensterwänden undartgleichen Konstruktionen ab einer Größe von 9 m². Die im Jahre 1966 erschieneneNorm gilt inzwischen als veraltet. Sie berücksichtigt weder Mehrscheibenisolierglas(MIG) noch Verglasungen aus ESG und/oder VSG. Sie ist inzwischen auch nicht mehrin der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten und daherbauordnungsrechtlich nicht mehr verbindlich. In der VOB (Ausgabe 2006) DIN 18361;Verglasungsarbeiten, wird sie jedoch nach wie vor zitiert, so dass sie vertragsrechtlichimmer noch relevant ist, sofern die VOB/C vereinbart ist. |
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also mal so generell:
Einfache Lochfenster werden ringsum gemäß "Leitfaden für die Montage von Fenstern" befestigt (ganz grob: 2 Tragklötze, Ankerabstand alle 70 - 80cm und jeweils 10-15 cm von der Ecke) Wenn die Fenster z.B. "vertikal gespannt" sind, d.h. nur oben und unten befestigt werden können, musst du natürlich die Pfostenprofile dimensionieren Ix + Wx. (Durchbiegung der Profile L/200 bzw. max. 15mm bezogen auf die Glasscheibenlänge) Gleiches gilt für Zwischenpfosten bzw. -riegel, oder z.B. wenn über dem Fenster ein Rolladenkasten sitzt. Evtl. Anpralllasten bzw. Holmlasten müssen natürlich auch berücksichtigt werden. Schüco hat da ein ganz einfaches Bemessungsprogramm (natürlich nur für deren Profile) Das Ganze gehört natürlich nicht zum Umfang der Tragwerksplanung nach HOAI. |
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die 18056 machte keine Angaben dazu, ob eine Statische Berechnung erforderlich ist oder nicht.
Letzten Endes muss alles standsicher sein, das fordern die Landesbauordnungen. Der Nachweis der Profile ist dabei relativ unproblematisch. SCHÜCO z.B. gibt sogar für die wärmegedämmten Verbundprofile nicht nur ein ideelles Trägheitsmoment, sondern auch ein zugehöriges Widerstandsmoment an, so dass die genauen komplizierten Nachweise (Biegespannungen und Schubflüsse) entfallen können. Schwieriger kann der Nachweis der Verankerungen werden. Da werden von den Metallbauern gerne mal die Lasten spazieren geführt, und über Kunststoff-Basisprofile und dünne Blechzargen mehrfach exzentrisch weitergeleitet. Gruß Pitt |
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