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Es handel sich um Kamaerapodeste im Stadion zur Frauen WM. Ich denke nicht, dass ich es als fliegenden Bau einstufen kann.
Ich möchte dazu auch kein all zu großen Aufwand betreiben, da es nur kleine Podeste sind (geringe Vertikalbelastung, und durch Publikumsverkehr hohe Horizontallast) Aber wie schon erwähnt, habe eine andere Lösung für die Reibung, wir werden kein Gummi verwenden. Danke Nicky |
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keule schrieb:
??? Wenn nicht dies ein fliegender Bau ist, was dann?
Diese H-Lasten gehen doch einher mit den Vertikallasten. Zudem bewirken diese H-Lasten infolge Aussteifung kein Gleiten. Gruß taw |
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Ja das ist richtig ohne V-Last keine H-Last. Die Konstruktion besteht aus Gerüstrohren und ist mit dem Geländer verbunden. Die Füße müssen daurch die Horizontallast per Reibung abtragen.
Naja temporärs Podest als fliegender Bau, OK. Habbe die DIN4112 bis jetzt nur für ein Zelt angewandt. Die Gerüste weise ich eigentlich immer nach DIN 12811 und DIN EN 12812 nach. Inder DIN EN 12812 sind auch Reibungswerte für die Fussspindel angegeben. Habe es so noch nicht gesehen, als fliegenden Bau Gruß |
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keule schrieb:
Das ist klassisch ein fliegender Bau (und mein täglich Brot ![]() Aufpassen musst Du dann aber mit den H-Lasten. Gemäß DIN 4112 (bzw. auch DIN EN 13814) sind als Aussteifungslast 10% der Verkehrslast (und nicht nur 1% wie in DIN EN 12812) gefordert. Mit den oben genannten Bedingungen ist dies aber kein Gleitproblem. Gruß taw |
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