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Gast
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Hallo,
folgendes ist mir beim schnellen Hinsehen aufgefallen: 1.) Die Kräfte NL und NR würde ich nicht mit N sondern mit T bezeichnen, weil es Schubkräfte sind (ich schreibe dann noch T, t, tau für Schub-Kraft/Fluss/Spannung). 2.) In einem echten Schubfeld sind die Schubflüsse konstant. Die Voute ist zwar kein echtes Schubfeld, aber in der Größenordnung muss es trotzdem gelten. Es fällt auf, dass dies für TL und TR nicht passt. NR scheint richtig zu sein, NL nicht. Die Richtungen von NL1 und NL2 sind nicht gleich und NL muss betragsmäßig kleiner werden als Vb. Mit Gruß E.S. |
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prostab schrieb:
Ja das stimmt natürlich, das werde ich noch ändern, aber ich schreib jetzt hier weiter mit der Bezeichnung damit der Bezug nicht verloren geht. prostab schrieb: Ok das ist richtig, ist mir gar nicht aufgefallen, das ist ja logisch das Vb größer sein muss, ok das werde ich nochmal überarbeiten. Aber ist es nicht auf der sicheren Seite liegend dann schneller bzw. einfacher den Schubfluss links, bzw. rechts nur für die Querkräfte zu ermitteln, denn die sind doch dann betragsmäßig höher? Wie verhält es sich mit den Schubflüssen oben bzw. unten. Die Beträge sind ja "annähernd" gleich. Ich habe unterschiedlich Varianten gesehen, zum einen beispielsweise den Obergurt der Voute für Gurtkraft Nob - Noc nachzuweisen. Aber das erscheint mir fast nicht von Belangen den wenn ich mir die Obergurtkraft von 75 kN ansehe ist das ja nicht ausschlaggebend. Viel mehr verständlich ist mir da die Methode die Gurte im Schnitt B-B mit der Obergurtkraft Nob nachzuweisen und im Schnitt C-C mit der Kraft Noc. Das fällt doch betragsmäßig deutlich höher aus. Mir fällt es hier schwer das für die Gurte nachzuvollziehen. Vielleicht hast du da noch eine Hilfestellung? |
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Letzte Änderung: von -root-.
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Hallo,
Schubspannungen sind in sekrecht zueinander stehenden Schnitten gleich, also tau_v = tau_h (oder tau_xz=tau_zx). Ermittelt man die Schubspannungen tau(Q) im Steg, dann kennt man auch die Schubspannung im Flanschanschnitt an der zugehörigen Stelle. Amen und Ende der Rechnung. Nob-Noc liefert nur die gesamte Schubkraft T, nicht den Schubfluss. Nur in einem echten Schubfeld kennt man dann auch den Schubfluss t, weil dann t=konst ist. Bei der Voute aber stimmt das nicht (ganz), deshalb ist (Nob-Noc)/L nur eine (meist gute) Näherung. Die Schubfeldbetrachtung ist bei einer Voute eigentlich nicht erforderlich, nur wenn man den Kraftfluss verstehen will, macht man das mal. Die Voute ist ein geneigter Stab und nur näherungsweise ein Schubfeld. Die Formel, wie man bei geneigten Flanschen eine reduzierte Querkraft für die Ermittlung von tau berechnen kann, habe ich weiter oben schon angegeben. Die Formel ergibt sich aus einer Gleichgewichtsbetrachtung analog zum Schubfeld. Aufpassen muss man mit dem Vorzeichen in der Formel, was da zu beachten ist habe ich oben auch beschrieben. Gruß E.S. |
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Ja ok. Ich gebe ehrlich zu ich bin schon sehr durcheinander. Einerseits ist es mir klar aber auf der anderen Seite wenn ich so meine Unterlagen durchsehe oder in der Literatur nachschaue, st mir das wieder nicht so klar.
Mir geht es primär darum zu verstehen warum ich den Nachweis als Schubfeld führen muss / soll. Nochmal zusammen fassend, ist es nicht deutlich einfacher zusagen ich weise den Steg und die Gurte im Anschnitt an die Stütze und im Anschnitt Voute-Riegel nach? Ich meine das folgendermaßen: Im Schnitt B-B den Steg mit der Querkraft Vb und die Gurte mit den Obergurtkräften Nbo bzw. Nbu. Und genauso im Schnitt C-C. Und führe dann den Schubspannungsnachweis für den Steg und den Normalspannungsnachweis für die Gurte? Denn so finde ich es auch häufig in Fachbüchern, nur hatte ich im Studium auch eben den Nachweis als Schubfeld daher die Unschlüßigkeit. Denn wenn ich es so mache, dann liege ich doch auch auf der sicheren Seite, da die Querkräfte und Gurtkräfte doch größer sind als wenn ich wie beim Nachweis als Schubfeld die Schubkräfte ermittle und damit nachweise, zumindest in diesem Fall? |
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-root- schrieb:
*) Ich habe doch geschrieben, dass man es nicht muss (7.Zeile von oben). **) Das steht doch genau in der 3.Zeile von oben. Gruß E.S. |
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