Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
für Transport- und Montagezwecke werden häufig Ösen eingesetzt, die als Augenstäbe nachgewiesen werden. Bisher erfolgte der Nachweis über die Grenzabmessungen und der Lochleibung. Gemäß DIN EN 1993 Teil 8 wird auch weiter so verfahren, nur ist nun zusätzlich die Lochleibung zu begrenzen sigma,hd < f,hd (siehe Gleichungen 3.14 bis 3.16 der Norm), wenn die Bolzen wieder entfernt bzw. getauscht werden. Für mich ist diese Festlegung nicht sinnvoll, da gerade für Transport- und Montagezwecke die Ösen nur für eine befristete Zeit im Einsatz sind. In DIN 18800 war das Lochspiel auf 3mm begrenzt, dann waren weitere Nachweise hinfällig. Durch die neue Regelung mit der zusätzlichen Beschränkung der Lochleibung müssen unnötig dicke Bleche eingesetzt werden. Wie sieht eure Meinung dazu aus? Gruß Mario |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich würde das etwas differenzierter betrachten:
Gut auf der einen Seite ist es schon so dass der Eurocode viel mehr Rechenaufwand erfordert (kann einen schon sehr ärgern im Büro gerade wenn die Termine knapp sind) Auf der anderen Seite muss man sagen, ist der EC 'wissenschaftlicher' ... sprich auch irgendwo genauer/realistischer. Ich würde die Formeln (3.14) bis (3.16) samt Tabelle 3.10 im EC3-1-8 so auffassen: Es sind zu Bemessen: Abscheren-Bolzen / Lochleibung Blech-Bolzen /Biegung Bolzen im GZT ... wobei die letzteren zwei noch im GZG nachzuweisen sind falls die Bolzen austauschbar sind. (Siehe Tab 3.10) Dabei muss man sagen, dass bei der Lochleibung von einem konstantem linearem Verlauf der Flächenpressung ausgegangen wird. (Statischer Satz) Die Gleichung (3.15) und (3.16) schaut mir allerdings nach Hertz'scher Pressung aus... wobei die erste die maximale Pressung und die zweite die zulässige Pressung (deshalb auch das 2,5*fy) darstellen. Hertz'sche Pressung beruht allerdings auf Elastizitätstheorie... also nichts mit Statischer Satz ![]() Das Ganze hat meiner Meinung nach folgenden Sinn: Durch die Begrenzung von Lochleibung und Biegung im GZG global sowie Hertz'sche Pressung lokal, soll sichergestellt werden dass die Verbindung nicht plastifiziert, bzw sich bleibend so verformt, dass ein 'müheloses' ausziehen des Bolzens und wiedereinsetzen garantiert ist ![]() Grüße Dominik |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Dominik,
das alles sehe ich auch so, ist ja auch eindeutig dargestellt im Normenwerk. Die Begrenzung der Lochleibung ist ja auch sinnvoll. Nur die Pressung jetzt auch noch zu berücksichtigen, gerade bei vorübergehend genutzten Bauteilen (Transportösen usw.) ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Da war die Begrenzung des Lochspiel auf 3mm angebrachter. So müssen jetzt viel dickere Bleche verwendet werden. Sind die Löcher größer, so sehe ich den Nachweis der örtlichen Pressung als gerechtfertigt an. Ich habe in letzter Zeit einige Montagezustände zu betreuen gehabt mit Lasten bis zu 600kN je Bolzenverbindung. Die Bolzen mussten häufig ein- und ausgebaut werden. Dabei gab es, bei der angemessenen Dimensionierung der Ösen und Bolzen, keine Probleme bezüglich zu großer Verformungen. Aber der Nachweis ist nun mal gefordert, und man muß sich gegenüber dem Stahlbauer wieder rechtfertigen, warum auf einmal so dicke Bleche eingesetzt werden müssen. Gruß Mario |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ja das mit dem rechtfertigen gegenüber dem Bauherrn / Professionisten etc ist nichts neues seit der EC-Einführung
![]() Wir müssen hier immer erklären warum da auf einmal mehr Bewehrung drin ist Zu dem 3mm in der DIN (die ich jetzt so gesagt nicht kenne) ... die 3mm sind ja eine sag ich mal 'Ingenieurlösung für gängige Dimensionen' Ein 3mm-Lochspiel ist beim 12mm Durchmesser was anderes als beim 30mm ... und ergibt ergo bei gleicher Belastung unterschiedliche Pressungen Insofern ist die Vorgehensweise vom EC3 schon gerechtfertigt... bzw 'mathematisch mehr fundiert' Was ich mir aber überlege: Wenn du den GZG-Nachweis (GrenzZustand der Gebrauchstauglichkeit)machst... gibt es nicht irgendwo im EC0 oder EC1 irgendwelche Kombinationsbeiwerte laut NationalemAnhang-Deutschland so dass man für 'Vorübergehende Bauzustände' irgendwelche Abminderungsfaktoren einbauen kann? Wenn es ja eine Montageöse ist die sag ich mal ein, zwei mal ein und ausgebaut wird, ist das ja was anderes als eine die dauern verwendet wird. Bin schon mal gespannt wie ob sich da was finden lässt ![]() Grüsse Dominik |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten