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Sehr geehrte Damen und Herren,
die DIN 1055-100:2001-03 gibt in Absatz 9.4 (7) an, wie in der Situation nach einem außergewöhnlichen Ereignis die Kombination der Einwirkungen zu bilden ist (A = 0). Auf ein konkretes Beispiel bezogen deute ich dies so, dass nach einem Brandfall, die Kombination der Einwirkungen mit der Leiteinwirkung A = 0 geführt werden kann und demnach alle anderen vorübergehenden veränderlichen Einwirkungen mit dem entsprechenden Kombinationsbeiwert abgemindert werden können. Beispiel: Windbeanspruchte Stütze nach einem Brand mit keiner unabhängigen Einwirkung infolge Vorspannung (Gleichung 15, der DIN 1055-100) (15) E_dA = gamma_GA * G_k + Psi_1 * W_k + ... Demnach ist die Windeinwirkung als vorherrschende veränderliche Einwirkung nach einem Brand immer abzumindern. Ist dies Richtig? Dieser Aussage steht folgender Satz aus dem Beton Brandschutz-Handbuch von K. Kordina u. C. Meyer-Ottens. Unter Mitarb. von E. Richter, 2. Auflage, 1999 entgegen: "Gehört das Dach keiner Feuerwiderstandsklasse an oder liegt eine Feuerwiderstandsklasse von weniger als F90 vor, sind die Brandwände mindestens für eine Windlast w = 1,0 q zu bemessen; theoretisch wären nach dem Einsturz des Hallendaches (0,8 + 0,4) q = 1,2 q erforderlich. ..." Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Markus |
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hallo,
die Kombination im Brandfall wird nicht nach DIN 1055-100 sondern nach EN 1991-1-2 4.3 geregelt. Auch die alten Formulierungen der Leitfäden gelten nicht mehr. Nach EN 1991-1-2 4.3 wird psi2 als Beiwert empfohlen. Im NA wird betsimmt, dass bei uns psi2 verwendet werden darf mit der Ausnahme von Wind. Die Leiteinwirkung Wind ist immer mit psi1 zu verwenden, d.h. Schnee fällt immer raus, da psi2 bei Schnee 0 ist. Dr. Richter ist dabei, in diesem Sinne seine Seminarunterlagen zu überarbeiten. gruß dvog |
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Vielen Dank für ihre Antwort.
Sie haben mir damit sehr geholfen. In meiner Erläuterung habe ich "Stütze unter Brandbeanspruchung" geschrieben und dabei nicht erwähnt, dass es sich um die Stütze einer Brandwand handelt. Das Thema wir gerade diskutiert und von Seiten meines Gesprächspartners wird argumentiert, dass keine Abminderung der Windlast über psi-Werte vorgenommen wird um die Beanspruchung infolge herabstürzender Bauteiles des Dachtragwerkes pauschal mit abzudecken. Alternativ könne auch der Nachweis der Windbeanspruchung in Kombination mit einer Stoßbelastung geführt werden. Hinweise auf Normen oder entsprechende Literatur werden nicht gegeben. Mir fehlt hier das nötige Hintergrundwissen,. so dass ich für jeden Ratschlag dankbar bin. Ist es eine "übliche" Vorgehensweise die Windlast nicht abzumindern und damit die Stoßbelastung pauschal abzudecken? Können Sie mit Hinweise geben, auf welcher normativen Grundlage der Nachweis in der Kombination Wind und Stoßbeanspruchung geführt wird. Vielen Dank für ihre Unterstützung! Mit besten Grüßen, Markus |
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hallo,
die Kombination Stoßbelastung und Wind bei Brandbeanspruchung gibt es nicht. Eine Stoßbelastung ist ja eine zusätzliche außergewöhnliche Einwirkung. Diese muss nicht mit den Einwirkungen aus Brand kombiniert werden. Bei der Brandkombination sind die außergewöhnlichen Einwirkungen z.B. die therm. Dehnungen und Krümmungen. Diese sind mit den ständigen (1,0) und veränderlichen Einwirkungen (psi2) zu kombinieren, wobei die Leiteinwirkung Wind, wie bereits gesagt, mit psi1 zu kombinieren ist. gruß dvog |
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Sehr geehrter Herr Vogelsang,
vielen Dank für ihre Antwort. Auch ihre Website hat mir sehr weitergeholfen. Hochachtungsvoll Markus |
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