Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

nachträgliche Aussteifungsstütze 03 Mär 2011 22:16 #35419

Hallo zusammen,
in einem Mauerwerksbau, KG + EG, sollen aussteifende Wände entfernt werden. Als Ersatz dafür sind Aussteifungsstützen aus Stahlbeton angedacht. Gibt es Systemlösungen für die Verbingung Mauerwerk alt - Stahlbeton neu? Die Stützen können in die Kellergeschoßwände aus Stahlbeton eingespannt werden.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von bebe.

Aw: nachträgliche Aussteifungsstütze 04 Mär 2011 08:48 #35422

Hallo,
wenn trag.Wände entfernt werden sollen, ist eine Abfangung
erforderlich und ein Ersatz für die hor. Aussteifung gg. hor. Lasten. Ohne Zeichn. und Baubeschr. lässt sich nichts sagen. Nehmen sie einen Bauingenieur an ihrem Wohnort. Das BV bedarf der Genehmigung der örtl. Baubehörde.
Gruss W.E.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: nachträgliche Aussteifungsstütze 04 Mär 2011 09:41 #35427

Hallo, ich bin schon vom Fach und der statischen Situation bin ich mir bewußt.Ich habe bei Halfen auf Nachfrage die Antwort bekommen, das es für die beschriebene Situation bei ihnen keine Systemlösung gibt. Deswegen habe die Frage hier gestellt.
Gruß bebe

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: nachträgliche Aussteifungsstütze 04 Mär 2011 10:27 #35429

Hallo,
wenn Sie doch vom Fach sind...
wenn schon eine Wand abgebrochen wird, ein
paar Steine mehr raus und die Stütze in
VERZAHNTES MAUERWERK betonieren.
oder ist das heute nicht mehr bekannt !?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: nachträgliche Aussteifungsstütze 04 Mär 2011 10:57 #35431

Das verzahnte Mauerwerk ist mit bekannt. Die Frage ging aber in die Richtung einer halfenähnlichen Lösung.
Gruß bebe

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: nachträgliche Aussteifungsstütze 05 Mär 2011 10:10 #35443

Hallo,
nochmal eine Warnung. Beseitigung von trag. Wänden ohne nähere Angaben mit einer "Halfenlösung"? Halte ich für sehr mutig. Und bringt Halfen die Genehmigung, wer gewährleistet?
Gruss W.E.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten