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Ich habe einen Rechteckstab an einen Träger mit 2 gegenüberliegenden Kehlnähten angeschweißt. Der Rechteckstab erhält auch Biegespannung, ich habe den Stab elastisch-plastisch nachgewiesen (Formbeiwert apl= 1,7). Darf ich die Schweißnaht auch el-pl nachweisen? Wenn ja, wo steht das?
Für eine Hilfe wäre ich dankbar. |
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Im Prinzip ist doch jeder Schweißnaht-Nachweis E-P, warum auch nicht?
Lediglich im Bereich von Fließgelenken gelten besondere Regeln, aber in erster Linie an den Nahttyp und die Beanspruchungsrichtung für den Nachweis. MfG Daniel |
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Danke Daniel,
ich denke auch so, aber ich finde keine Literatur in der es ausdrücklich erwähnt ist. Gruß mannepool |
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Steht im Eurocode3:
EN 1993-1-8: Punkt 2.4(2) Und unter Punkt 2.5 sind dann die Vorrausetzungen dafür aufgelistet. Bzw: Bei jedem Anschluss bei dem man den Spannungsverlauf quasi vorgibt (zB Nachweis Stegblech) und nur mit Gleichgewichtsbedingungen rechnet macht man nichts anderes als einen Nachweis basierend auf dem Statischen Satz der Fließgelenktheorie ![]() MfG Dominik |
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