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Hallo Kollegen,
ich habe in einem bestehenden Gebäude einen Holzbalken der in Längsrichtung 3 - 4 cm in das Kaminmauerwerk einbindet. Kamin und Balken haben zwar bisher aus dieser Situation keine Schäden davongetragen, ich werde den Balken aber versetzen lassen. Soweit ich weiß war der Mindestabstand zwischen Kaminmauerwerk und brennbaren Teilen mit min. 5,0 cm festgelegt. Ist das noch aktuell oder gibt es da neue Werte? Gruss Jürgen |
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Hallo,
im Frick-Knöll Teil 2 aus 1993 steht: von AK Schornstein bis an Holz = > 5 cm Abstand, aus dem Studium erinnere mich an = > 20 cm von Innenkante Rauchrohr Grüße galapeter97 |
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Das steht u.a. in den Feuerverordnungen der Länder z.B.: www.recht-niedersachsen.de/21072/feuvo.htm -> §8
Man kann die Verordnungen googln. |
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