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Hallo,
ich habe eine Frage zur Arbeitsstättenrichtlinie, vielleicht hatte schon mal jemand damit zu tun und kann berichten.... Ein Fenster in einem Krankenhaus hat eine Brüstungshöhe von 68cm. Das Fensterglas ist nicht absturzsichernd, da auf 1,0m Höhe ein Holm angebracht ist. Was ist mit dem Szenario Hineinstürzen? Muss ich in dem Bereich zwischen 68cm und 1m "bruchsicheres" Glas (ESG oder VSG) ausführen? Lt. ASR muss dieses bei bodengebundenen Verglasungen, also z.B. Glaswänden die zum Boden reichen, berücksichtigt werden. Auf welcher Höhe ist nun die Grenze, weil hineinstüren kann ich ja strenggenommen immer, egal ob das Glas bodengebunden ist oder nicht. Ich könnte sogar oberhalb von 1m ins GLas hineinstürzen.... Danke fürs Feedback! Gruß Dirk |
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Hallo Dirk,
Die beschriebene Scheibe würde ich in der Kategorie C2 (nach TRAV) einstuffen. In TRAV ist einiges darüber geregelt, wie der Aufbau gemacht werden muß. Die Absturz-Funktion der Glasscheiben kommt ursprünglich von der Lastfall "Menschengedränge/-anprall" (panikartige Flucht). Mit dem Lastfall "Hineinstürzen" kann man es (fast) beliebig kaputt rechnen ![]() Bei stoßartige Belastung ist ESG immer vorzuziehen dem normalen SPG. Evtl. die Glasscheibe rechnerisch nachweisen. Es ist alles eigentlich nach der örtlichen Gegebenheiten zu beurteilen. Es spielt eine Rolle wo das Fenster ist, in welcher Raum, was sich dort abspielt (in ASR sind Regelungen für Arbeitsplätze). Mit dem Betreiber/Bauherr/Aufsichtsbehörde könnte man gewisse Szenarien entwikeln und die dann berücksichtigen. Gruß asdfgh |
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Hallo asdfgh,
danke für die Antwort, aber die TRAV Anforderungen sind mir klar – ich habe die Frage schlecht gestellt. wie sähe es denn aus wenn die Scheibe nicht absturzsichernd wäre? Also ebenerdiges Fenster, Brüstungshöhe 68cm im Krankenhaus. Muss dieses Glas nach Arbeiststättenrichtlinie "bruchsicher" ausgeführt werden? Die ASR ist Bundesgesetz, insofern müssen die Mindestanforderungen eingehalten werden, ganz gleich was der Betreiber sagt. Gruß Dirk |
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eine C2-Verglasung ist es nicht, da damit "Unterlichtverglasungen", d.h. Verglasungen unterhalb eines tragenden Querriegels gemeint sind.
Eher trifft gemäß den Erläuterungen zur TRAV ("Eine auf einer Brüstung aufgesetzte raumhohe Verglasung ist dann in Kategorie "A" einzustufen, wenn die Verglasung so tief reicht, dass Holmlasten anzusetzen sind") C3 zu. Ohne Holm wäre es "A", mit Holm könnte man in "C3" einstufen. Interessanter ist die eigentliche Frage nach der ASR. Das ist wohl Auslegungssache der Behörden. Ich habe einmal auf einer Tagung Fassadenberatern und -sachverständigen die Frage gestellt, wie denn "bodengebunden" definiert ist. Da gab es die unterschiedlichsten Antworten, je nach Bundesland, es war eine nette Diskussion... Ich bin der Meinung, das Glas sollte in jedem Fall "bruchsicher" sein. Gibt es ggf. andere Vorschriften, die ebenfalls zu beachten sind, z.B. vom GUV? Pitt |
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Hallo Dirk,
Ich würde dieser Fall (nicht direkt in ASR beschrieben) mit dem Fall eines Geländers vergleichen. Forderung in ASR: zwischen Handlauf und Knieleiste min. 0,5m. In diesem Fall ist weniger (ca. 32cm) und zusätzlich ist die Fläche mit Glas gefüllt (also mehr als die ASR verlangt). Gruß asdfgh |
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Hallo nochmal,
ich bin nun etwas weiter gekommen. Maßgebend hier ist die GUV,da es sich um ein Krankenhaus handelt (genau wie Schulen). In Abschnitt 6 heisst es: "um Gefährdung bei Glasbruch zu begrenzen, müssen von Planern, Herstellern und Betreibern von Gebäuden und Anlagen gewisse sicherheitstechnische Mindestanforderungen an die veschiedenen Glasarten beachtet werden. Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen bei Glasbruch sind überall dort erforderlich, wo Personen und vor allem Kinder während des Bewegungs- und Verkehrsablaufs auf verglaste Wände, Wandteile oder Türen treffen können. Ursachen hierfür können z.B. sein: Stolpern, Unachtsamkeit, unzureichende Beleuchtung oder Panik. ..." Nach rein logischen Überlegungen sollten demnach alle Gläser/ Glasabschnitte die unter 1,0m Höhe liegen bruchsicher ausgeführt werden. Das Maß von 1m hab ich allerdings noch nirgendwo gefunden..... Viele Grüße Dirk |
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