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Gast
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Hallo Kollegen,
ich brauche mal euren Rat. Kennt jemand ein Literaturhinweis für die Aussage der zulässigen ansetztbaren Längen eines Auflagers für einem Betonsturz. Ich weiss, dass die Länge begrenzt werden muss. Ich kann nicht das Maß der Auflagerlänge so anpassen, dass die Auflagerpressungen für das Mauerwerk gesund gerechnet sind. Kann mir jemand für die Begrenzung einen Tip geben. Gruß Nicky |
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Hallo und guten Tag,
etwas geht immer: - ich darf die Ausnutzung des Mauerwerkes direkt unter dem Auflager für den 1,3-fachen Wert vornehmen (zul sigma = 1,3-fach) - ich darf unter einer 60°-Linie die Verteilung nach unten vergrößern eine wirkliche Beschränkung der Auflagerlänge gibt es nicht, ich nehme immer mindestens 25 cm, höchstens 50 cm, dann tut sich aber auch die Notwendigkeit des Nachweises einer Kanten- pressung auf, nicht vergessen sollte man dabei, dass direkt über dem Auflager i.d.Regel auch noch Last ankommt. Freundliche Grüße galapeter97 |
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Den Faktor 1,3 darf ich doch nur ansetzen, wenn der Abstand der Teilfläche einen größeren Abstand als 3xl1 vom Auflagerrand bzw. Wandöffnung hat. Was ja beim Sturz nicht der Fall ist.
Wenn das Sturzauflager zu lang ist entsteht wie schon erwähnt eine zu hohe Kantenpressung und der Sturz wird indirekt auch eingespannt. Mich hatte mal ein Prüfer auf eine Begrenzung der Auflagerlänge hingewiesen. Ich hatte einen Stahlträger auf einer Leichtbetonwand mit 35 cm aufgelagert um die Auflagerpressung hinzubekommen. Durch eine Forderung, hat er sie auf 30cm reduziert. Habe dieses Projekt leider nicht mehr vor mir, da es noch in einem anderen Büro war. Ist vielleicht jemand diese Forderung bekannt. Gruß Nicky |
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Hallo nochmal,
die einseitige Lastverteilung unter 60 grad gegen die Horizontale ist durchaus gegeben und wird auch angwendet, meist aber nur abgeschätzt und selten nachgewiesen. Ein Trägerauflager von mehr als 25 cm ist nicht gut, ich vergaß, darauf hinzuweisen, man kann dies als eine bewährte Regel verstehen, eine Vorschrift dazu gibt es nicht. In solchen Fällen ist eine solide Betonbank angebracht, sie wird in das ausgesparte Mauerwerk eingegossen, 3-seitig geschalt, wenn erforderlich, auch mit einem Bügelkorb und oberer u. unterer Bewehrung ausgeführt. Freundliche Grüße galapeter97 |
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Hi Keule,
Alte Maurerregel " Mindestauflagerlänge = Sturzhöhe " ohne wissenschaftliche Untermauerung. ![]() Gruß Jupp |
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Hallo,
Auflagerlänge = Sturzhöhe (Lastvert.i.Stb-Sturz 45Grd.) Druckspann. rechnen, ggf. Auflagerverst. aus Vollziegel in MG III (Lastvert. MW 60 Grd.). Es ist besser das Sorti ment des Planziegelherst.zu nehmen, wegen der Gewährleist. bei auftretenden Rissen etc. Gruss W.E. |
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