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Gast
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Hallo zusammen
Mal wieder das berühmte Brett vorm Kopf aber dafür eventuell mal eine einfache Frage.... Der berühmte Abfangträger im Wohnhaus der eingebaut wird wenn eine tragende Wand entfernt wird. Wie ist er Beschichtungstechnisch anzugeben. 1 Kann er "blank" eingebaut werden? 2 Braucht er einen Schutzanstrich, und wenn ja wie sieht der aus? 3 muss er verzinkt werden? und wie immer, wo steht das mal geschrieben...! Andreas ..
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ad 1: Nein
ad 2: Schutzanstrich erforderlich, "Rostschutzanstrich" (früher mit Bleimenninge, ist heute nicht mehr en vogue, wegen Plumbum). ad 3: Nein siehe hier: www.bundesverband-korrosionsschutz.de/fi...ngen_im_Stahlbau.pdf www.bucher-handel.de/media/bilder/Hauptm...rch_Beschichtung.pdf www.bauforumstahl.de/korrosionsschutz www.bundesverband-korrosionsschutz.de/fi...ngen_im_Stahlbau.pdf |
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Hallo Fantomas
danke für die aufwendige Antwort. Aber irgendwie bin ich immer noch nicht schlauer. Ich habe nun herausgefunden das mein Bauteil in die Klasse c1 für unbedeutend und dann high für lange Standzeit eingeordnet werden muss. Und wo finde ich nun, das hier dann "nur" ein Schutzanstrich erforderlich ist? Andreas ..
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Letzte Änderung: von Hauke.
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Hallo,
Hersteller der Farbe fragen, denn er muss gewährleisten. Diese Gewährleistung muss ggf. auch in die dem Bauherrn zu übergebenden Unterlagen (LPH 8-9 HOAI) aufgenommen werden. Eine Beschichtung muss sein, mit dem entsprechen- den Behandlung der metall. Oberfläche sowie den einz. Korrosionsschutz-Schichten, nebst deren Mindestdicke. Ein Träger vergammelt nie wirklich, aber es sollten an Decken und Unterdecken keine Rostspuren entstehen, die aus aus dem Niederschlag von Kondenswasser herrühren. Der Plan sollte extra Korrosionsschutzangaben und Schweißangaben enthalten, das wird oft vernachlässtigt. Gruss W.E. |
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Hallo,
es geht nicht, wenn nach einem Rat nicht mal die DIN oder Verabeitungsvorschrift aufgesucht wird. Korrosionsschutz ist an die Bauaufgabe gebunden. Darüber kann der Farbher- steller genau Auskunft geben. Die DIN ist eine privat-rechtliche Vorschrift, keine gesetzliche. Es geht auch um Kosten ! Es ist nur das Minimum an Korr.schutz für den Anwendungsfall vorzusehen. Gruss W.E. ![]() |
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