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Ringbalken Schubbewehrung 19 Nov 2010 11:30 #34053

  • statikmoeller
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Liebe Kollegen,

wie geht ihr eigentlich mit der (inzwischen ja nicht mehr ganz neuen) Vorschrift der DIN 1045-1 Abschnitt 13.2.3 Tabelle 31 um, welche maximale Abstände von Bügeln (0.7*h) vorschreibt, auch wenn rechnerisch eigentlich keine Schubbewehrung erforderlich ist?

a: Vorschrift ist Vorschrift, auch z.B: in U-Schale ((h < 160 mm, V Ed < 0,30 V Rd,max)) Bügelabstände von 12cm einhalten, Bügelmatten nicht mehr verwenden (siehe Auslegung lfd.Nr. 315)
b: Bügelmatten verwenden, weil der Abstand von 15cm toleriert werden kann
c: Bügelmatten oder Bügel mit konstruktiv gewählten Abstand (z.B. 25cm) "wie früher" weiterhin einlegen lassen, weil eine Schubbewehrung rechnerisch nicht erforderlich ist und weil abweichend von den Auslegungsantworten der Abschnitt mit einer Mindestbewehrung nicht greift, da diese ja nicht erforderlich sei.
d: die Decke wird grundsätzlich als Scheibe ausgebildet, der Ringbalken wird zum Ringanker, somit kein Balken, keine Schubbewehrung, keine maximalen Abstände für Bügel gültig, da Bügel überflüssig.

Mehr Möglichkeiten fallen mir nicht ein, mal sehen ...

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Aw: Ringbalken Schubbewehrung 19 Nov 2010 13:10 #34055

ganz klar a) oder d)
ist zwar voll bescheuert aber da kann man nichts machen!
-> die Baustelle macht das dann so wie immer.....
gruß Heinz

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Aw: Ringbalken Schubbewehrung 19 Nov 2010 21:11 #34062

hallo,

Balken ist Balken.
Beim Balken gibt es kein "Querkraftbewehrung nicht erforderlich".

In EN 1992-1-1 NA wird in Tab. NA9.1 geregelt, das bei Balken mit h < 200 mm der Bügelabstand nicht kleiner als 150 mm zu sein braucht. Dies ist heute schon Stand der Technik oder vielleicht auch das Ergebnis der Baustahlgewebe-Lobby.
gruß
dvog

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Aw: Ringbalken Schubbewehrung 19 Nov 2010 22:53 #34064

dvog schrieb:

...
In EN 1992-1-1 NA wird in Tab. NA9.1 geregelt, das bei Balken mit h < 200 mm der Bügelabstand nicht kleiner als 150 mm zu sein braucht. Dies ist heute schon Stand der Technik oder vielleicht auch das Ergebnis der Baustahlgewebe-Lobby.

Nach den Erläuterungen der neuen Bewehrungsrichtlinien DIN 1045, Abschnitt 18, Ausgabe 12/78, DAfStb Heft 300 war es damals schon "Stand der Technik":

Neu geregelt und als Fußnote 42 in Tabelle 26 aufgenommen wurde der Bügelabstand bei niedrigen (d0 < 20 cm), gering auf Schub beanspruchten (τ0 τ011) Balken. Bei derartigen Balken wurde bisher der Bügelabstand konstruktiv gewählt. Die jetzt verbindliche Regel, wonach für diese Bauteile kein kleinerer Bügelabstand als 15 cm erforderlich ist, berücksichtigt sowohl die praktischen Vorhältnisse als auch die notwendigen Sicherheitsanforderungen.

Damals gab´s wenigstens eine Grenze für o.a. Vorgehensweise, fehlt diese in Eurocode 2 bzw. dem NAD ?

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Aw: Ringbalken Schubbewehrung 20 Nov 2010 15:30 #34065

Die Mindestbewehrung ist im Zusammenhang mit 'Sprodbruch'...also ploetzlichen Materialversagen (meiner Meinung nach) immer einzuhalten.
Da Querkraftversagen zu solch einer 'ploetzlichen' Versagensform zaehlt (Durchstanzen auch) ist hier immer die Mindestbewehrung zur Wahrung der mindesterforderlichen Duktilitat einzuhalten.

Auch im Zusammenhang mit EC8 (Erdbeben) sollte man auf die erforderliche Duktilitat zwecks Energiedissipation nicht vergessen ;)


Gruesse
Dominik

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Letzte Änderung: von cebudom.

Aw: Ringbalken Schubbewehrung 20 Nov 2010 17:12 #34066

hallo,

etwas Historie:
in DIN 1045(72) wurde unabhängig vom Stahl in Abhängigkeit vom Schubbereich der max. Bügelabstand festgelegt.
dann kam die BStG-Lobby und hat erreicht, dass in DIN 1045(78) der Wert auch in Abhängigkeit von der Stahlsorte (III oder IV) variiert wurde und damit grundsätzlich die Lagermatten als Bügel verwendet werden konnten
in DIN 1045-1 wurde diese Regel offensichtlich vergessen (die Lobby hat wahrscheinlich geschlafen) und auch in Auslegung 315 so bestätigt.
im EC2 wird generell für senkrechte Bügel 0.75 * d (innerer Hebelarm ) empfohlen, dieser Wert kann national festgelegt werden. Im neuen NAD wird jetzt die o.g. Tabelle erscheinen, und für Balken h<200 mm der Wert auf 150 mm begrenzt.
Die Mindestbewehrung hängt also entweder vom Mindestbewehrungsgrad rhow (auch beim EC2) oder konstruktiv vom max. Bügelabstand und dem kleinsten möglichen Durchmesser ab.
gruß
dvog

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