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Hallo zusammen,
hat jemand konkrete Erfahrung mit diese Bedingung erfüllenden Wänden >aus HOLZ > aus Porenbeton ? Danke vorab. Wolf Metzler
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Letzte Änderung: von wolfmetzler.
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![]() würdest du deine Frage bitte noch einmal stellen. Aber bitte verständlich. Was meinst du mit Erfahrungen: Selbst gemauert, selbst die Versuche durchgeführt oder was? Gruß Gsutav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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... es geht mir um Beispielwände, die die Bedingung erfüllen.
Wolf Metzler
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Hallo,
gemeint ist wohl Folgendes: Mechanische Belastung „Brandwände müssen auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein …“ (§ 30 (3) MBO) Hintergrund dieser Forderung ist, dass Brandwände nach dem Brand auch beim Einsturz von Decken u. ä., der zum Anprall von Bauteilen führen kann, standsicher bleiben müssen. Der erforderliche Widerstand gegen eine zusätzliche mechanische Beanspruchung wird nach DIN 4102 Teil 3 durch drei Stoßbeanspruchungen mit einem 200 kg schweren Bleischrotsack (Stoßkraft 3.000 Nm) vor und nach dem Brandversuch nachgewiesen. Habe ich bisher auch noch nicht gekannt. Die Frage ist doch, wann ist diese Forderung nicht erfüllt. Gruß teeVier |
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Hallo,
gemäß Brandschutz-Arbeitshilfe (62.3 Brandwände- Bauen mit Stahl) sind in DIN 4102-4 Abschn 4.8 Bauarten angegeben, die die Anforderungen erfüllen. Also Randbedingungen und Mindestwerte nach Tabelle 45 DIN 4102 Teil 4 einhalten . Andere Bauarten in Leicht- oder Trockenbauweise benötigen ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Gruß teeVier |
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... heißt wohl umgekehrt betrachtet: alle alös BANDWAND getsuften Wände erfüllen die forderung gengen Stoßbeanspruchung ! Jetzt lichtet sich der Nebel.
SIEHE AUCH: www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=2367 Brandwände werden nach DIN 4102-3 geprüft und sind damit nachgewiesen. Weitere Nachweise, z.B. statische Nachweise hinsichtlich der Stoßbeanspruchung, sind nicht erforderlich. Die Mindestabmessungen von Brandwänden richten sind nach DIN 4102-4. Brandwände müssen folgende erhöhte Anforderungen erfüllen: • Sie müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A (nicht brennbar) nach DIN 4102-1 bestehen. • Sie müssen mindestens die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-2 erfüllen; tragende Wände müssen diese Anforderung bei mittiger und bei ausmittiger Belastung erfüllen. • Brandwände müssen unter einer dreimaligen Stoßbeanspruchung - Pendelstöße mit 3000 Nm Stoßarbeit (200 kg Bleischrotsack) - standsicher und raumabschließend im Sinne von DIN 4102-2 bleiben. # Wolf Metzler
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