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Ich habe in einem MFH (8 Wohnungen)das Erdgeschoss als Garagengeschoss, somit ist die Decke über Keller befahrbar.
Es handelt sich um ca 170 qm Fläche für 6 PKW. Ich wollte die Decke in C 25/30 mit irgendeinem Beschichtungssystem (möglichst dünn, wegen Geschosshöhe)ausführen. Jetzt kommt der Prüfstatiker mit dem DBV Merkblatt für befahrbare Decken in Parkhäusern und fordert wegen Tausalzgefahr C 35/45 (also B II mit Eignungsprüfung)und weitere "besondere Maßnahmen" (Beschichtungen). Was kann man dem Bauherrn als "günstigste Maßnahme" empfehlen ? Vielen Dank für gute Tips |
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Hoi zeemann.
B2 wegen frostgefahr(?), aber C35/45 weiß ich nicht warum. B2 ist vom zementgehalt wie ein C 30/37, aber dann gibst du C25/30 an, d.h. du hast einen C30/37 und der Bauherr zahlt einen 25/30er. Prüfer verlangt Gürtel und Hosenträger, aber es reicht das Beschichtungssystem. Bei der Decke enstehen Mikrorisse aus Verformung, in welche die Tausalzlösung eindringen kann und zur bewehrungskorrosion führt. Dieses Eindringen wird durch die Beschichtung unterbunden. Wichtig ist aber, dass bei den Fugen (Decke Wand, Decke Säule) hochzüge gemacht werden, damit dort keine tausalzlösung eindringt. Somit bist du meiner Meinung mit C25/30 B2 gut dabei. Im Büro haben wir die österreichische richtlinie liegen, ich schaue morgen noch einmal nach. grüße sebastian |
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Hab mal in einem Referat (Auslegungsfragen DIN 1045) von 2005 nachgeblättert:
a)rissüberbrückendes Beschichtungssystem (Wartungsvertrag!) erfordert XD3 ergo C30/37 oder mit Luftporenbeton C25/30 b)bituminöse Abdichtung + Gußasphalt = Herabstufung in XC3 (=>C20/25) c)Verhinderung von Rissen durch Einfeldsysteme oder Vorspannung = XD3 und C35/45 oder mit Luftporenbeton C30/37. Vielleicht ist ja was dabei... Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang, Hoi dahoizi,
so wie Wolfgang es beschrieben hat steht es auch im DBV Merkblatt. Die einzige Lösung um im C 25/30 Bereich zu bleiben ist eine Bitumen Bahn mit zusätzlichem Gussasphalt. Weiß irgendjemand wie hoch ein Gußasphalt auf Bitumenbahn sein muss bei Befahrbarkeit durch PKW ? Ich hatte gehofft, daß es ein zugelassenes Beschichtungssystem (möglichst ohne Wartungsvertrag) gibt, um im C 25/30 Bereich zu bleiben. zeeman |
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Hallo zeemann.
ich hab dir mal auszüge aus unsrer richtlinie angehängt sowie die anforderungen für gussasphalt. grüße sebastian Anhang img036.pdf wurde nicht gefunden. |
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Hallo zusammen,
Konstruktionsregeln für Tiefgaragen in Stahlbetonbauweise sind z.B. in „Beton und Stahlbetonbau Heft 3/2003“ und auch im „Betonkalender 2004 Teil 2“ zu finden. Die gut dargestellten Beispiele sehen für eine Zwischendecke folgenden Aufbau vor: • STB-Decke C20/25 XC 3 oder • STB-Decke C30/37 XC 3 Jeweils mit rissüberbrückender Beschichtung OS 11a, die Rissbreite der Decke sollte auf 0,2 mm begrenzt werden. Nun kommt es noch auf die Wartung der Garage an: Bei Decken mit Beschichtung ohne Wartung ist XC4, XD 3 + XF 2 anzusetzen. Bei Decken mit Beschichtung und planmäßiger Wartung ( nach Wartungsplan !) kann XC3, XD1 + XF1 angesetzt werden. ( Beton 10/2006) Gruß teeVier |
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